Autor Thema: Test Assesmentcenter - Durchgefallen  (Read 8045 times)

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #15 am: 07.04.2021 11:33 »
Eine Sperre in einer Ausschreibung festzulegen, halte ich für rechtlich bedenklich, weil es ein Grundrecht einschränkt und nicht die konkreten Anforderungen an den Bewerber näher beschreibt.

Ist es tatsächlich eine Einschränkung? Jeder Deutsche hat nach Eignung (...) Zugang zum öffentlichen Amt. Die Nichteignung wurde nachgewiesen. Insofern kann es doch im pflichtgemäßen Ermessen bei der Auswahlentscheidung stehen, die kürzlich nachgewiesene Nichteignung entsprechend zu berücksichtigen.

ExSoldat

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #16 am: 07.04.2021 11:59 »
Ist es tatsächlich eine Einschränkung? Jeder Deutsche hat nach Eignung (...) Zugang zum öffentlichen Amt. Die Nichteignung wurde nachgewiesen. Insofern kann es doch im pflichtgemäßen Ermessen bei der Auswahlentscheidung stehen, die kürzlich nachgewiesene Nichteignung entsprechend zu berücksichtigen.

Deshalb ja der "Umweg" über die Gültigkeitsdauer der Testergebnisse (die meiner Kenntnis nach tatsächlich nur in internen Verwaltungsvorschriften festgelegt ist), dadurch ist auch jemand, dessen Nichteignung kürzlich festgestellt wurde nicht gehindert sich zu bewerben, das Bewerbungsverfahren ist nur sehr kurz. Es liegt somit keine Einschränkung des Grundrechts vor, sondern es wird viel mehr eine Auswahlentscheidung gem. der im Grundgesetz angeführten Grundsätze getroffen.

Wobei ich zustimme, dass es vermutlich besser wäre, diese Gültigkeit in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung festzulegen. Ggf. gibt es dazu aber auch schon entsprechende Rechtsprechung, ich konnte aber auf die Schnelle keine finden die wirklich auf das Thema passt.

xap

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #17 am: 07.04.2021 12:30 »
Meine Anmerkung zur ersatzweisen Bewerbung für den mD war tatsächlich hypothetischer Natur. Hier müsste der Ausschreibungstext (und die genannten Einschränkungen) bekannt sein.

Ich sehe derlei (temporäre) Einschränkungen nach wie vor kritisch, wenn das Ausscheiden aus einem Verfahren tatsächlich auf Wissenslücken begründet ist und mehrjährige Bewerbungssperren (bzw. Berücksichtigung) nach sich zieht. Denn Wissenslücken können grundsätzlich auch zeitnah abgestellt werden und stellen keine grundsätzliche Nicht-Eignung eines Bewerbers dar. Anders verhält es sich natürlich bei Kriterien wie Vorstrafen (Leumund) oder gesundheitlichen Einschränkungen (insofern relevant).

ExSoldat

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #18 am: 07.04.2021 12:48 »
Ich sehe derlei (temporäre) Einschränkungen nach wie vor kritisch, wenn das Ausscheiden aus einem Verfahren tatsächlich auf Wissenslücken begründet ist und mehrjährige Bewerbungssperren (bzw. Berücksichtigung) nach sich zieht. Denn Wissenslücken können grundsätzlich auch zeitnah abgestellt werden und stellen keine grundsätzliche Nicht-Eignung eines Bewerbers dar. Anders verhält es sich natürlich bei Kriterien wie Vorstrafen (Leumund) oder gesundheitlichen Einschränkungen (insofern relevant).

Reine Wissenslücken führen meiner Erfahrung nach selten zur Nichteignung sondern eher zu einem Platz weit hinten in der Reihung der geeigneten Bewerber. Allerdings kann fehlendes Wissen auch auf eine fehlende charakterliche Eignung hindeuten. Beispielsweise dann, wenn sich jemand für ein Dienstverhältnis als Beamter bewirbt und die Wissenslücken aufzeigen, dass sich derjenige nicht im geringsten mit den Eigenheiten, Rechten und Pflichten des Beamtentums auseinandergesetzt hat oder absolut unzutreffende Vorstellungen davon hat. Dann wiederum wäre es mit einem Abbau der Wissenslücken allein grade nicht getan.

xap

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #19 am: 07.04.2021 14:23 »
Diese Feststellung ist, gelinde gesagt, absoluter Blödsinn.

Gerade im technischen Dienst werden ganz bewusst Quereinsteiger im Bundesdienst verbeamtet. Ihnen gemein ist, dass sie häufig aus der Wirtschaft kommen, entsprechend relevante Berufserfahrung mitbringen und demzufolge wenig Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtenrum hatten. Ihnen nun pauschal die charakterliche Eignung abzusprechen ist an Engstirnigkeit kaum zu überbieten. Liegt evtl. am ehemaligen Soldatenverhältnis. Wer weiß das schon.

ExSoldat

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #20 am: 07.04.2021 14:35 »
Diese Feststellung ist, gelinde gesagt, absoluter Blödsinn.

Gerade im technischen Dienst werden ganz bewusst Quereinsteiger im Bundesdienst verbeamtet. Ihnen gemein ist, dass sie häufig aus der Wirtschaft kommen, entsprechend relevante Berufserfahrung mitbringen und demzufolge wenig Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtenrum hatten. Ihnen nun pauschal die charakterliche Eignung abzusprechen ist an Engstirnigkeit kaum zu überbieten. Liegt evtl. am ehemaligen Soldatenverhältnis. Wer weiß das schon.

Das ist halt deine persönliche Meinung. Besonders schön finde ich die Kritik an einer angeblichen pauschalen Unterstellung gefolgt von der pauschalen Unterstellung der Engstirnigkeit aufgrund des ehemaligen Soldatenverhältnisses. Aber gut, zur Sache:

Ich habe keinesfalls pauschal charakterliche Eignung abgesprochen, sondern die Meinung geäußert, dass Wissenslücken auf eine solche hindeuten können. Charakterliche Nichteignung heißt auch nicht, dass verstehen viele falsch und fühlen sich dann - wie möglicherweise auch hier - persönlich angegriffen, dass man ein "schlechter Mensch" ist. Es kann schlicht und ergreifend bedeuten, dass die Grundzüge der Persönlichkeit nicht zu den Rechten und Pflichten passen, die mit dem Beamtendasein einhergehen.

Das ganz bewusst Quereinsteiger verbeamtet werden steht dem nicht entgegen. Auch - oder besser besonders - von Quereinsteigern sollte man erwarten, dass diese sich vor einem Wechsel aus der Privatwirtschaft mit den zum Teil massiven Unterschieden zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem Beamtendasein auseinandersetzen und zumindest die Grundvorstellungen dessen, was sie erwartet, korrekt sind. Dafür benötigt man weder Berührungspunkte mit dem Berufsbeamtentum, noch ist das eine besondere Erwartung. Als Arbeitgeber erwarte ich schließlich auch, dass sich ein potentieller Arbeitnehmer mit den Grundzügen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis auskennt. Den Arbeitnehmer werde ich aber wesentlich einfacher wieder los als den Beamten, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das Grundverständnis nicht vorhanden ist...

Wenn du jetzt von der persönlichen Ebene wieder runterkommst, können wir das auch gerne weiter diskutieren.

xap

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #21 am: 08.04.2021 16:07 »
Ich bin total bei dir, dass man von Quereinsteigern erwarten kann sich mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums auseinanderzusetzen. Bei Fehlen von Wissen jedoch auf charakterliche Defizite (auch nur ausnahmsweise) zu schließen halte ich dennoch für Kaffeesatzleserei. In meinem Dunstkreis wird eine Vielzahl Quereinsteiger im gD verbeamtet. Die wenigsten kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Und trotzdem wurden sie offensichtlich (auch charakterlich) als geeignet befunden. Ob sie deswegen bessere oder schlechtere Beamte sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Der TE hat übrigens darauf hingewiesen, dass er aufgrund seiner Abiturprüfungen nicht ausreichend zum zusätzlichen Lernen gekommen ist. Darüber hinaus hat er sein Abitur im Jahr 2021 unter erschwerten Bedingungen abgeschlossen. Ihm (oder anderen) nun entsprechende, nicht wissensbezogene, Defizite zu unterstellen spricht für mich leider für einen begrenzen Horizont.

Das alles hilft ihm nun auch nicht weiter. Daher auch von meiner Seite der Rat ein Vollzeitstudium aufzunehmen (wobei es auch hier derzeit erschwerte Bedingungen gibt). Nachteile erwachsen einem dadurch nicht unbedingt. Ganz im Gegenteil. Evtl. stellt man auch fest, dass die Privatwirtschaft doch eine berufliche Alternative sein kann. Und wenn nicht, kann man sich immer noch mindestens für den gD bewerben.

ExSoldat

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #22 am: 08.04.2021 16:34 »
Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob du das für diesen Fall zutreffende "richtige" Verständnis von der juristischen Definition charakterlicher Eignung hast. Das BVerwG definiert:

Zitat
Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.

Wenn also ein Bewerber durch seine Wissenslücken - oder auch durch über reine "Das weiß ich nicht"-Wissenslücken hinausgehende Antworten - z.B. erkennen lässt, dass er sich einer aus seiner Sicht "falschen" aber rechtmäßigen Weisung nicht unterordnen muss oder wird, dann macht ihn das - zumindest aus meiner Sicht - nicht zu einem schlechten Menschen. Es lässt aber definitiv ohne jegliche Kaffesatzleserei erkennen, dass er der Dienstauffassung die von ihm zu fordern ist nicht gerecht werden kann oder will. Eine reines "Das wusste ich nicht" würde sich in diesem Fall wohl einfach korrigieren lassen, ein "Das will ich nicht" eher nicht.

Die Aussagen zu Abiturprüfungen und entsprechenden Bedingungen sind für mich weder konsistent noch relevant. Denn es bestand ja offenbar genug Zeit um sich ausreichend auf die technischen Fragen vorzubereiten, was zusammen mit dem "Als ich die Tests hatte kamen fast nur technische Fragen vor. " klingt, als hätte man auf Lücke gelernt. Hab ich im Studium auch gemacht. Kann funktionieren, kann in die Hose gehen, ist aber Eigenverschulden. Die erschwerten Abiturbedingungen galten zudem ja nicht nur für den Betroffenen alleine, sondern für alle (ja, sicher sind auch hier manche mehr und manche weniger betroffen), so dass sich daraus zunächst kein besonderer Nachteil für Einzelne ergibt.

Im Übrigen wüsste ich nicht, wo ich jemandem wissensbezogene Defizite unterstellt hätte. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in manchen Fällen mit dem Abbau wissensbezogener Defizite nicht getan ist, da diese und insbesondere die Art und Weise wie mit diesen umgegangen wird, ggf. auf mehr als nur reines Nichtwissen hindeuten können.

clarion

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #23 am: 09.04.2021 00:44 »
Naja das Auf Lücke Lernen  zeigt  vielleicht auch, dass der Nicht-Bald-Kollege die Prioritäten nicht richtig setzt. Man sollte doch  meinen, dass man sich anstrengt, wenn man DEN Traumberuf anstrebt.

xap

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« Antwort #24 am: 09.04.2021 07:20 »
Und wieder eine Unterstellung mehr.

Eukalyptus

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« Antwort #25 am: 09.04.2021 08:10 »
Und wieder eine Unterstellung mehr.

Ich nenne es Einschätzung. Das machen Menschen täglich, ja minütlich.

ExSoldat

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« Antwort #26 am: 09.04.2021 08:21 »
Und wieder eine Unterstellung mehr.

Ich wüsste gerne mal, was dein Problem mit (scheinbar immer in böser Absicht erfolgenden?) "Unterstellungen" ist. So wie ich das überblicke haben die Meisten hier im Thread - so wie ich auch - lediglich die Dinge, die der TE im Sachverhalt vorgetragen hat aufgrund ihrer eigenen Lebenserfahrungen eingeschätzt.

Klar könnte man sich auch darauf beschränken, Fragen ohne jeglichen zusätzliche Infos und Einschätzungen zu beantworten, aber für das zu grunde liegende Verständnis des Fragenden ist es sicherlich hilfreich, wenn er weiß, auf welchen Überlegungen die Antwortenden ihre Antworten aufbauen. Ob die entsprechende Einschätzung zutrifft oder nicht kann dann nur der TE beurteilen, der sich ja hier aber schon lange nicht mehr blicken lässt...

WasDennNun

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Antw:Test Assesmentcenter - Durchgefallen
« Antwort #27 am: 09.04.2021 08:58 »
Und wieder eine Unterstellung mehr.
Es macht einfach keinen Sinn jemanden, der einen Test (warum auch immer) nicht bestanden hat 5 Min später wieder zum Test erscheinen zu lassen.
Ob 6 Monate, 2 Jahre oder 1 Monat ein angemessen Pause zwischen zwei Tests ist, ist sicherlich diskussionswürdig.
Aber wenn man einen Affen auf die Tastatur klöppeln lässt, dann besteht auch der jeden MC Test, er braucht halt nur genügend versuche. Es ist also eine Ressourcen Verschwendung wenn in beliebiger Frequenz wiederholt werden darf.

Und wenn eine Institution der Meinung ist, dass es x Monate braucht um die Defizite die sich im Test ergeben haben zu korrigieren, dann sollte tatsächlich es eher abhängig von der Art des Defizits sein, was da für X angenommen wird.

Wenn es eine Rechenschwäche, Beamtenrechts Wissen oder ähnliches ist, dann sind 2 Jahre sicherlich fehl.

Wenn es um charakterliche, psychologische, körperliche Dinge geht eher angemessen.
 

hermans

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« Antwort #28 am: 10.04.2021 15:56 »
weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Was für ein Test soll das sein? "gehobener technischer Dienst"? Wo braucht man dafür nen Test? Selbst in den hD wird man als Bewerber direkt verbeamtet, ohne Test, nur mit Studium und Berufserfahrung.

ExSoldat

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« Antwort #29 am: 10.04.2021 16:34 »
weiß jemand, wieso man 2 Jahre warten muß, bis man den Test für den gtD wiederholen kann.
Was für ein Test soll das sein? "gehobener technischer Dienst"? Wo braucht man dafür nen Test? Selbst in den hD wird man als Bewerber direkt verbeamtet, ohne Test, nur mit Studium und Berufserfahrung.

Ja, aber wenn man grade erst Abitur gemacht hat, dann fehlt es wohl an Studium und Berufserfahrung, so dass man den Weg über den Vorbereitungsdienst gehen muss. Und dafür gibt es im Bewerbungsverfahren bestimmte Tests...