Autor Thema: Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt  (Read 3780 times)

ABC1234

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Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« am: 06.04.2021 10:48 »
Hallo zusammen,

ich habe im Namen eines Kollegen folgende Fragen:

Mein Kollege ist seit Dez. 2019 fest bei unserer Kommune beschäftigt und in EG 5 eingruppiert. Jetzt ist es seit geraumer Zeit so, dass er immer mehr zusätzliche Aufgaben aufgebrummt bekommt, dies geschieht teilweise hinter seinem Rücken. Er schafft es kaum noch, seinen ursprünglichen Aufgaben nachzukommen. Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind. Er hat die Vorgesetzten schon darauf angesprochen, diese weisen eine andere Eingruppierung oder Zulage jedoch einfach ab. Oftmals kommt auch die Aussage, "das ist nur das eine Mal", jedoch muss er diese zusätzlichen Aufgaben dann ständig ausführen. Dazu kommt, dass er zu 30 % schwerbehindert ist.

Hat er einen Anspruch darauf, in EG 6 eingruppiert zu werden oder zumindest eine Zulage zu bekommen?

Danke vorab.

Lars73

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #1 am: 06.04.2021 10:50 »
Anspruch auf E6 hat er wenn dauerhaft Aufgaben übertragen wurden die eine E6 begründen. Eine Erhöhung des Umfangs der Arbeit berührt die Eingruppierung nicht. Man muss aber ja auch nur seine Arbeitszeit arbeiten. Wenn man in der Zeit die Arbeit nicht fertig bekommt informiert man den Vorgesetzten.

WasDennNun

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #2 am: 06.04.2021 10:53 »
Mein Kollege ist seit Dez. 2019 fest bei unserer Kommune beschäftigt und in EG 5 eingruppiert. Jetzt ist es seit geraumer Zeit so, dass er immer mehr zusätzliche Aufgaben aufgebrummt bekommt, dies geschieht teilweise hinter seinem Rücken. Er schafft es kaum noch, seinen ursprünglichen Aufgaben nachzukommen. Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.
Dann sollte er die anderen Dinge auch nicht machen.
Oder nur auf schriftliche Anweisung des Vorgesetzen diese anderen Dinge machen, wobei er jedes Mal natürlich das PA befragt, ob sich damit sein Tätigkeiten noch mit seinen auszuübenden Tätigkeiten deckt, bzw. ob der Vorgesetzte befugt war, ihm diese höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Organisator

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #3 am: 06.04.2021 10:57 »
Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.

Dies ist streng genommen abmahnungswürdig. Warum macht er denn mehr Aufgaben, als ihm übertragen sind? Und warum ist das natürlich der Fall?
Natürlich wäre es, wenn man die übertragenen Aufgaben übernimmt.

ABC1234

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #4 am: 06.04.2021 10:58 »
Anspruch auf E6 hat er wenn dauerhaft Aufgaben übertragen wurden die eine E6 begründen. Eine Erhöhung des Umfangs der Arbeit berührt die Eingruppierung nicht. Man muss aber ja auch nur seine Arbeitszeit arbeiten. Wenn man in der Zeit die Arbeit nicht fertig bekommt informiert man den Vorgesetzten.

Erstmal danke für die Antwort. Wie bekommt er denn raus, ob die Aufgaben EG 6 begründen? Im TVÖD ist das alles so schwammig niedergeschrieben..

ABC1234

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #5 am: 06.04.2021 11:00 »
Mein Kollege ist seit Dez. 2019 fest bei unserer Kommune beschäftigt und in EG 5 eingruppiert. Jetzt ist es seit geraumer Zeit so, dass er immer mehr zusätzliche Aufgaben aufgebrummt bekommt, dies geschieht teilweise hinter seinem Rücken. Er schafft es kaum noch, seinen ursprünglichen Aufgaben nachzukommen. Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.
Dann sollte er die anderen Dinge auch nicht machen.
Oder nur auf schriftliche Anweisung des Vorgesetzen diese anderen Dinge machen, wobei er jedes Mal natürlich das PA befragt, ob sich damit sein Tätigkeiten noch mit seinen auszuübenden Tätigkeiten deckt, bzw. ob der Vorgesetzte befugt war, ihm diese höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.

Danke für die Antwort. Er hadert eben mit sich, weil er sich vor Konsequenzen fürchtet. Ok, vielen Dank, ich werde es ihm so ausrichten.

ABC1234

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #6 am: 06.04.2021 11:01 »
Jetzt hat er eine Stellenbeschreibung angefordert und erhalten, und natürlich macht er viel mehr Aufgaben, als dort aufgeführt sind.

Dies ist streng genommen abmahnungswürdig. Warum macht er denn mehr Aufgaben, als ihm übertragen sind? Und warum ist das natürlich der Fall?
Natürlich wäre es, wenn man die übertragenen Aufgaben übernimmt.

Das natürlich war darauf bezogen, dass es nicht anders zu erwarten war, dass in der Stellenbeschreibung weniger und andere Sachen drin stehen, als er tatsächlich macht. Soll er sich an den Personalrat wenden?

Organisator

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #7 am: 06.04.2021 11:05 »
Das natürlich war darauf bezogen, dass es nicht anders zu erwarten war, dass in der Stellenbeschreibung weniger und andere Sachen drin stehen, als er tatsächlich macht. Soll er sich an den Personalrat wenden?

Nicht als erstes. Eher, was WasDennNun beschrieben hat:
Die Stellenbeschreibung mit der Führungskraft besprechen und ihr mitteilen, welche Aufgaben aus Sicht des Tarifbeschäftigten übertragen wurden. Damit kann man der Führungskraft gegenüber klar darlegen, welche Aufgaben übertragen wurden und erledigt werden und ebenso, welche nicht.

Insoweit kann man die Stellenbeschreibung als das bewerten, was sie ist: Die Anweisung des Arbeitgebers, welche Aufgaben wahrnzunehmen sind. Und dann wäre ich auf die Argumentation der Führungskraft gespannt, die das ggf. anders sieht.

ABC1234

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #8 am: 06.04.2021 11:24 »
Das natürlich war darauf bezogen, dass es nicht anders zu erwarten war, dass in der Stellenbeschreibung weniger und andere Sachen drin stehen, als er tatsächlich macht. Soll er sich an den Personalrat wenden?

Nicht als erstes. Eher, was WasDennNun beschrieben hat:
Die Stellenbeschreibung mit der Führungskraft besprechen und ihr mitteilen, welche Aufgaben aus Sicht des Tarifbeschäftigten übertragen wurden. Damit kann man der Führungskraft gegenüber klar darlegen, welche Aufgaben übertragen wurden und erledigt werden und ebenso, welche nicht.

Insoweit kann man die Stellenbeschreibung als das bewerten, was sie ist: Die Anweisung des Arbeitgebers, welche Aufgaben wahrnzunehmen sind. Und dann wäre ich auf die Argumentation der Führungskraft gespannt, die das ggf. anders sieht.

Vielen Dank!

DiVO

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #9 am: 06.04.2021 15:59 »
Mit 30 % ist er nicht schwerbehindert, sondern "nur" behindert.

Organisator

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #10 am: 06.04.2021 16:06 »
Mit 30 % ist er nicht schwerbehindert, sondern "nur" behindert.

Hat das Auswirkungen auf den Sachverhalt?

Kaiser80

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #11 am: 06.04.2021 16:09 »
Mit 30 % ist er nicht schwerbehindert, sondern "nur" behindert.

Hat das Auswirkungen auf den Sachverhalt?
Da es sich um einen eingruppierungsrelevanten "Vorgang" handeln könnte, wäre nebem dem PR ggf. auch die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Bin mir nit ganz sicher, aber auch mit 30% kann man doch gleichgestellter Schwerbehinderter sein?

clarion

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Antw:Mehr Arbeit bei gleichem Gehalt
« Antwort #12 am: 06.04.2021 18:43 »
Mit GdB von 30 ist der Kollege nicht schwerbehindert. Gleichgestellt wäre der nur dann, wenn er einen entsprechenden Antrag stellen würde. Diesen Antrag würde aber nur dann entsprochen werden, wenn der Arbeitsplatz gefährdet wäre oder der Kollege eine aufgrund seiner Beeinträchtigung eine spezielle Arbeitshilfe bräuchte.

Der Sachverhalt wäre aber auch mit einer Schwerbehinderung nicht anders zu bewerten. Der Kollege hat die Arbeit zu erledigen, die in der Stellenbeschreibung aufgeführt ist. Sollte dem Kollegen eine andere Aufgabe als in der Stellenbeschreibung beschrieben zugemutet werden, so sollte er entweder vom Vorgesetzten eine schriftliche Weisung verlangen (und mit dieser das höhere Entgelt anfordern) oder er sollte die Personalstelle schriftlich oder per Mail mit Personalrat in CC kontaktieren und beschreiben, dass man ständig vom Vorgesetzten höherwertige Aufgaben zugewiesen bekommt (dabei ganz konkrete Beispiele mit Datum benennen) und ausführen, dass man diese Aufgaben bei entsprechender Bezahlung auch gerne ausführen würde. Die Personalstelle möge das mit dem Vorgesetzten bitte klären.

Dann bekommt der Vorgesetzte tatsächlich Zunder oder aber die Personalstelle bewegt sich aufgrund des überzeugenden Vortrages des Vorgesetzten, dass tatsächlich höherwertige Aufgaben zu übertragen sind, und es gibt eine Höhergruppierung.

Ohne Konfliktbereitschaft entweder mit dem Vorgesetzten oder aber mit dem Personalstelle wird es nicht zu einer Lösung im Sinne des Kollegen kommen.