Hallo,
wir diskutieren an der Arbeit zzt. o. g. Thema. Ich Azubine habe von meinem Vorgesetzten die Aufgabe bekommen, herauszufinden, ob man nicht gleich ein sog. AGG-Hopper (Blödes Wort!) ist, wenn man mehrere Klagen wegen Verstoßes gegen das AGG geführt hat.
Nun habe ich wohl fast das ganze www durchforscht, aber kein Urteil gefunden, aus dem das hervorgeht.
Also gehe ich davon aus, dass es nicht so ist. D. h., bei jemanden, der mehrere Klagen geführt hat oder führt, bei dem darf man sehr wohl davon ausgehen, dass sich um einen AGG-Hopper handelt.
Oder?
Danke schonmal ganz lieb.
GLG