Autor Thema: Stufenerhöhung Elternzeit  (Read 2602 times)

AH

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Stufenerhöhung Elternzeit
« am: 06.04.2021 16:46 »
Hallo,

ich befinde mich in der E6 Stufe 3 seit 2018. Von Juni 2018 bis Juni 2019 war ich in Elternzeit.
Komme ich dieses trotzdem in die Stufe 4? Wird die Elternzeit mit angerechnet? Oder gilt die Betriebszugehörigkeit?

Hier noch mal der Auszug aus dem TVV:


§ 4 Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit.



§ 5 Eingruppierung (Auszug)

(1) ...

(2) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 sind in sechs Stufen aufgeteilt. Beginnend mit der Stufe 1 erreicht der Arbeitnehmer die jeweils nächste Stufe innerhalb seiner Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4) nach folgenden Zeiten:

Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.

Danke und liebe Grüße  :)

MH

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Antw:Stufenerhöhung Elternzeit
« Antwort #1 am: 06.04.2021 18:41 »
Soweit ich weiß, wird die Elternzeit nicht mitgerechnet. Man hat ja in dieser Zeit keine Stufe "erarbeitet". Außer man arbeitet während der Eltenrzeit noch in Teilzeit o. Ä. Lasse mich aber gerne von anderen Usern eines besseren Belehren.
Edit: klingt für mich allerdings pausibel, denn man kan ja bis zu 3 Jahren in Elternzeit gehen und würde evtl. gleich eine ganze Stufe dadurch überspringen.

Spid

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Antw:Stufenerhöhung Elternzeit
« Antwort #2 am: 06.04.2021 19:30 »
Sowohl Rechtsprechung als auch Kommentierung sind sich uneins, BAG-Rechtsprechung steht dazu noch aus; soweit ich es überblicke, ist dazu weder am BAG noch an einem LAG dazu ein Verfahren anhängig, so daß diesbezüglich auch nichts zu erwarten ist. Maßgeblich ist, ob der tarifliche Begriff der Betriebszugehörigkeit auf den bloßen rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses oder auf dessen tatsächlichen Bestand abstellt.

ike

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Antw:Stufenerhöhung Elternzeit
« Antwort #3 am: 06.04.2021 22:01 »
Wie ist es bei Bezug von Kurzarbeitergeld (sofern im Ö.D. dies möglich ist?
Wie ist es bei Krankheit mit zwischenzeitlichem Krankengeldbezug?
Werden solche Zeiten voll angerechnet?

***

Bei einem Sabbat-Jahr o.ä. würde die Antwort "nein" lauten

Organisator

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Antw:Stufenerhöhung Elternzeit
« Antwort #4 am: 07.04.2021 08:23 »
Werden solche Zeiten voll angerechnet?
Bei einem Sabbat-Jahr o.ä. würde die Antwort "nein" lauten

Ist das so? Sabbat-Jahre sind ja typischerweise Teilzeitmodelle, bei der angesparte Arbeitszeit am Stück genommen wird. Wiese sollte dies bei der Stufenlaufzeit unberücksichtigt bleiben?

ike

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Antw:Stufenerhöhung Elternzeit
« Antwort #5 am: 07.04.2021 08:41 »
Werden solche Zeiten voll angerechnet?
Bei einem Sabbat-Jahr o.ä. würde die Antwort "nein" lauten

Ist das so? Sabbat-Jahre sind ja typischerweise Teilzeitmodelle, bei der angesparte Arbeitszeit am Stück genommen wird. Wiese sollte dies bei der Stufenlaufzeit unberücksichtigt bleiben?

Sorry, falsches Verständnis zu Sabbat-Jahr meinerseits, habe die Gewerkschafts-Schulung dazu verpasst.
Dennoch die Frage zu Kurzarbeiter- und Krankengeld.