Autor Thema: Änderung Dienstvereinbarung notwendig?  (Read 2742 times)

mistermagoo

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Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« am: 07.04.2021 10:53 »
Hallo,

da wir in unserer kleinen Gruppe inkl. Vorgesetzter die entsprechenden Anweseneheitszeiten regeln möchten, da ein paar Neue nur in TZ und ein paar Neue in VZ arbeiten, damit auch die Sprechzeiten des Sozialamts von uns immer besetzt sind. Ein paar Neue sind allerdings dagegen, da sie der Meinung sind, dass Bestandteil ihres Arbeitsvertrags die Dienstvereinbarung bzgl. Arbeitszeiten ist. Und aus dieser gehen eben andere Zeiten hervor, die die Dienstvereinbarung enthält. Aus unserer Regelung geht kein Recht auf Gleitzeit hervor, dass aber die Dienstvereinbarung beinhaltet. Natürlich steht in dieser auch, dass gewisse Bereich in unserer Behörde zu Sprechzeiten besetzt sein müssen und entsprechende Arbeitnehmer entsprechend zu arbeiten haben, anwesend sein müssen. Wir haben zwei lange und drei kurze Sprechzeitentage. Mo, Di, Fr kann man schon um 13 Uhr Feierabend machen. Anfangen kann jeder um 5. Mi und Do haben wir bis 19 Uhr geöffnet. Arbeiten kann man bis 21 Uhr. Der jetzige Plan sieht aber so aus, dass manche Personen gar nicht schon um 5 da sein sollen, dürfen, müssen, sondern erst um 8 und dann Mo, Di, Fr bis 15 Uhr arbeiten sollen. Das wären aber 3 Stunden später anfangen und zwei Stunden länger bleiben.

Dürfen wir eigentlich, auch in Absprache mit der Vorgesetzten, die Anwesenheitszeiten losgelöst und entgegen den Regeln der Dienstvereinbarung regeln oder muss dafür zwingend die Dienstvereinbarung erneuert werden?

Besten Dank und beste Grüße

2strong

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #1 am: 07.04.2021 11:54 »
Um 5 Uhr in der Früh im Büro?! Da kann man ja gleich Bäcker werden.

Organisator

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #2 am: 07.04.2021 12:08 »
Aus unserer Regelung geht kein Recht auf Gleitzeit hervor, dass aber die Dienstvereinbarung beinhaltet. Natürlich steht in dieser auch, dass gewisse Bereich in unserer Behörde zu Sprechzeiten besetzt sein müssen und entsprechende Arbeitnehmer entsprechend zu arbeiten haben, anwesend sein müssen.

Dies würde ich mal genauer betrachten. Welche Ausnahmen von der Gleitzeit sind geregelt und wer trifft diese Ausnahmen?

carriegross

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #3 am: 07.04.2021 19:20 »
Für mich liest es sich so, als wenn da eine Gruppe unter sich, evtl. von der Gruppenleitung gesteuert mit dem OK des Vorgesetzten, neben der offiziell gültigen Dienstvereinbarung, eine interne "Dienstvereinbarung" bezgl. der Arbeitszeiten zu treffen. Richtig?

Keine Chance!

Ab zum PR und ich drücke die Daumen. Auch dafür, dass weder Gruppenleitung noch Vorgesetzter in diesem sitzen.

janni

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #4 am: 07.04.2021 23:27 »
Carrie hat Recht im ersten Absatz, aber ihr Rat ab zum Personalrat erschließt sich mir nicht ganz. Der Rat macht nur für die Sinn, die dagegen sind. Ja, bei denen, die dagegen sind, sollten sich mind. an diesen wenden und an die Behördenleitung, aber auch offiziell von der Gruppenleitung und weiteren Vorgesetzten erklären lassen, wieso das so gemacht werden soll mit dem dezenten Hinweis auf die bestehende DV. Diejenigen, die sowas regeln möchten, viel Glück! ;-)

BAT

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #5 am: 08.04.2021 09:17 »
Da werden also Zuschläge (5 bis 6 Uhr) für gewöhnliche Büroarbeit fällig?

janni

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #6 am: 08.04.2021 10:45 »
Da werden also Zuschläge (5 bis 6 Uhr) für gewöhnliche Büroarbeit fällig?

Nein, nicht zwingend!

BAT

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #7 am: 08.04.2021 10:54 »
Ja, nicht zwingend baue ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Manchmal komme ich auch heile an.

Merkste, ne?

janni

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #8 am: 08.04.2021 10:58 »
Ja, nicht zwingend baue ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Manchmal komme ich auch heile an.

Merkste, ne?

Nocht nicht ausgenüchtert, was!? ;-)

Sie wissen doch, wann und warum Nachtzulagen gezahlt werden!? Wenn nicht, bin ich sehr enttäuscht!


Organisator

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #9 am: 08.04.2021 11:35 »
na gemäß §§ 7 und 8 TVöD für Nachtarbeit, was die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr beinhaltet.
Inwiefern wären daher die Zuschläge nicht zwingend?

Kaiser80

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #10 am: 08.04.2021 11:36 »
Ist Nachtarbeit nach Arbeitszeitgesetz nicht erst dann Nachtarbeit wenn Sie mindestens 2 Stunden ausgeübt wird?

BAT

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #11 am: 08.04.2021 11:43 »
Ist doch egal, oder?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Vereinbarung für gewöhnliche Büroarbeit, die Zuschläge regelhaft verursachen könnte, mit einer soliden Haushaltsbewirtschaftung einhergehen kann.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #12 am: 08.04.2021 11:51 »
Ist Nachtarbeit nach Arbeitszeitgesetz nicht erst dann Nachtarbeit wenn Sie mindestens 2 Stunden ausgeübt wird?

Nachtarbeit gemäß ArbZG ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
Die Nachtzeit ist definiert nach ArbZG von 23 bis 6 Uhr.

Landsknecht

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #13 am: 08.04.2021 12:24 »
Sind in der allgemeinen Dienstvereinbarung den keine Ausnahmeregelungen aufgeführt?

Ich denke die Parteiverkehrszeiten müssen durch Regelungen abgedeckt werden können, das ist doch kein Wünsch-dir-was. Bei uns gibt es mit den Teilzeitkräften individuelle Vereinbarungen, wie viele Stunden an welchen Tagen Anwesenheit gefordert ist, hängt von den jeweiligen Öffnungszeiten ab.

Von 5 bis 7.45 Frühstücken und Kaffee trinken, Ratschen und dann früher nach Hause ist natürlich schöner... ;)

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Antw:Änderung Dienstvereinbarung notwendig?
« Antwort #14 am: 08.04.2021 12:49 »
Sind in der allgemeinen Dienstvereinbarung den keine Ausnahmeregelungen aufgeführt?

Ich denke die Parteiverkehrszeiten müssen durch Regelungen abgedeckt werden können, das ist doch kein Wünsch-dir-was. Bei uns gibt es mit den Teilzeitkräften individuelle Vereinbarungen, wie viele Stunden an welchen Tagen Anwesenheit gefordert ist, hängt von den jeweiligen Öffnungszeiten ab.

Von 5 bis 7.45 Frühstücken und Kaffee trinken, Ratschen und dann früher nach Hause ist natürlich schöner... ;)

Jupp, so warte ich auch noch auf die Antwort:

Aus unserer Regelung geht kein Recht auf Gleitzeit hervor, dass aber die Dienstvereinbarung beinhaltet. Natürlich steht in dieser auch, dass gewisse Bereich in unserer Behörde zu Sprechzeiten besetzt sein müssen und entsprechende Arbeitnehmer entsprechend zu arbeiten haben, anwesend sein müssen.

Dies würde ich mal genauer betrachten. Welche Ausnahmen von der Gleitzeit sind geregelt und wer trifft diese Ausnahmen?