Autor Thema: Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona  (Read 9889 times)

Frauken

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Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« am: 08.04.2021 14:35 »
Guten Tag allerseits,
ich möchte mich mal erkundigen, wie es sich verhält, wenn der Arbeitgeber (TVÖD-K) sich nicht an die Verordnungen hält, die der Gesetzgeber hinsichtlich Corona vorgibt.

Sitzt man in einem Büro, das es nicht ermöglicht, 10qm pro Person einzuhalten und die andere Person es im Büro auch nicht so genau nimmt mit Mund-Nase-Bedeckung, man bis 9 Stunden am Tag die FFP2 Maske ohne gesonderte Pausen etc anhaben muss, dicht auf dicht sitzt, man diese spätestens zum Essen (Pause) im Büro abnehmen muss, weil bei uns Gemeinschaftsräume geschlossen sind etc.

Die "Entscheider" sind alle im Home Office. Das Modell wäre schon möglich, oder eben eine Art System, so dass man sich nicht im Büro begegnet, Jeder alle 2 Tage Home Office beispielsweise, aber es wird nicht umgesetzt, weil bei uns keiner hinterher ist.

Gibt es Aufsichtsbehörden, die das interessiert, oder ist man sich selbst überlassen?

clarion

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #1 am: 09.04.2021 00:52 »
Was sagt den der PR? Der wäre natürlicherweise erst einmal  die allererste Anlaufstelle. Hat jemand  die Entscheider denn überhaupt  angefunkt? Viele Vorgesetzte machen nix, wenn Ruhe im Karton ist.

Wenn Corona  Verordnungen nachweislich nicht eingehalten werden, Anzeige beim Ordnungsamt bzw. bei Befangenheit de Ordnungsamtes bei Kommunalaufsicht oder Polizei.

Kaiser80

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #2 am: 09.04.2021 07:58 »
Wie wird die Corona-ArbSchV kontrolliert? Welche Befugnisse haben die Aufsichtsbehörden?

Die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung obliegt nach dem Arbeitsschutzgesetz den Arbeitsschutzbehörden [PDF, 436KB] der Länder (§ 22 ArbSchG). Sie beraten die Betriebe, geben Hinweise zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Arbeitgeber haben den Arbeitsschutzbehörden auf Verlangen die für eine wirksame Aufsicht erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern dies unter den Bedingungen des notwendigen Infektionsschutzes, insbesondere im Hinblick auf einzuhaltende Kontaktbeschränkungen möglich ist, kann die Einhaltung der Verordnung auch durch Besichtigungen im Betrieb kontrolliert werden. Die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger haben ebenfalls nach § 17 SGB VII auf die Einhaltung der Verordnung hinzuwirken und können so die Umsetzung der Verordnung in den Betrieben unterstützen.

Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße notfalls auch mit einem Bußgeld ahnden.

5.2. An wen können sich Beschäftigte wenden, wenn Sie sich nicht geschützt sehen?

Beschäftigte sollten zunächst einmal mit dem Arbeitgeber darüber sprechen. Sie können sich auch an ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) wenden (sofern vorhanden). Beschäftigte können ihr Beschwerderecht nach dem Arbeitsschutzgesetz nutzen. Hilft der Arbeitgeber einer Beschwerde nicht ab, so können sich die Beschäftigten an die zuständige Arbeitsschutzbehörde [PDF, 436KB] wenden. Auch die Unfallversicherungsträger beraten ihre Versicherten.

5.3. Wie hoch fallen mögliche Bußgelder aus, wenn Arbeitgeber sich nicht an die Verordnung halten?

Für die Kontrolle des Arbeitsschutzes sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder zuständig. Sofern die Arbeitsschutzbehörden Verstöße feststellen, können diese auch sanktioniert werden. Zuvor muss behördliche Anordnung erfolgen, gegen die verstoßen wird. Die Höhe der Sanktion hängt von Art und Umfang des Verstoßes ab und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen bis maximal 30.000 € vor.

Ist aber jetzt nix "Neues..."

Lars73

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #3 am: 09.04.2021 08:02 »
Ganztägig FFP2-Masken spricht dafür, dass keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde. Schriftlicher Hinweis an die zuständigen Personen der eigenen Behörde und PR. Wenn dann nichts passiert kann man über weitere Schritte nachdenken.

Frauken

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #4 am: 09.04.2021 09:09 »
Danke für eure Antworten.

Ja, die Situation ist bei uns bekannt, wurde diskutiert so nach dem Motto "Hmm, Ihre Büros sind zu klein, naja gut da kann man nichts machen, wäre schon besser wenn Sie hier sind und nicht im Home Office, also ziehen Sie einfach den ganzen Tag die Masken auf"

Nun gibt es natürlich einige im Büro, die sich weigern, den ganzen Tag die Maske aufzuziehen. Es gab bereits Fälle bei uns wo daraufhin ein Duzend Leute in Quarantäne waren und sich noch rechtfertigen mussten nach dem Motto "Wieso haben Sie denn nicht aufgepasst".

Also kurz gesagt, die Vorgesetzten sind überfordert mit der Situation und es scheint ihnen so weit auch egal, weil sie ja selbst sowieso entweder in einem separaten Gebäude einzeln sitzen aber meist im Home Office.

WasDennNun

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #5 am: 09.04.2021 09:16 »
Also kurz gesagt, die Vorgesetzten sind überfordert mit der Situation und es scheint ihnen so weit auch egal, weil sie ja selbst sowieso entweder in einem separaten Gebäude einzeln sitzen aber meist im Home Office.
Dann sind dort ja Räume frei.  8)
Bei uns werden auch die RL Büros vom Fußvolk genutzt, wenn die im HO / Urlaub sind und ein Kollege nicht im HO sein will/kann/darf.

Lars73

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #6 am: 09.04.2021 09:22 »
Bekannt und offizielle Gefährdungsanzeige sind schon zwei unterschiedliche Dinge.

BAT

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #7 am: 09.04.2021 09:26 »
Nicht nur räumlich, sondern zeitlich kann eine Trennung erfolgen. Sind in diesem Bezug alles Möglichkeiten, auch von dir selber, ausgeschöpft?

Will sagen, die Behauptung Büros sind zu klein, ist im Kern vom Gesetzgeber schlicht Unfug. Rettungswachen wäre hier etwas anderes.

Frauken

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #8 am: 14.04.2021 09:44 »
Ich kann mich natürlich nicht einfach in ein anderes Büro setzen, ich hab garkeinen Schlüssel. Eine offizielle Gefährdungsanzeige, nunja, per Mail hab ich schon mal gebeten, die Sachlage anzusehen und zu ändern. Das war im Februar.

superbraz

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #9 am: 14.04.2021 10:33 »
Ich kann mich natürlich nicht einfach in ein anderes Büro setzen, ich hab garkeinen Schlüssel....

 :o :o :o

wenn man etwas nicht will, findet man Gründe :D

man könnte sich auch woanders bewerben  ;D

Frauken

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #10 am: 14.04.2021 10:35 »
Ja, man könnte sich woanders bewerben, aber jeder weiß, wie lange diese Vorgänge dauern - ist übrigens schon am Laufen, allerdings dauern Einstellungsprozesse für gewöhnlich einige Monate - während Corona länger. Ich bin erst 1 Jahr dort, wo ich bin.

Bei uns ist niemand im Haus, der irgendwas entscheiden könnte und viele Mitarbeiter kümmert es schlicht nicht.

Ich suche keine Gründe, um etwas nicht zu tun, sage aber ich kann nicht einfach in ein Büro, wo ich mangels Schlüssel nicht hineinkomme.

Von außen mag das immer so einfach klingen, ist es leider aber nicht.

Opa

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #11 am: 16.04.2021 12:57 »
Bei uns ist niemand im Haus, der irgendwas entscheiden könnte und viele Mitarbeiter kümmert es schlicht nicht.
Zitat von: Frauken
Die "Entscheider" sind alle im Home Office.

Bei uns werden auch aus dem homeoffice Entscheidungen getroffen. Bei euch nicht?
Erster Ansprechpartner ist deine Führungskraft, daneben wird es einen Beauftragten für den Arbeitsschutz und eine Personalvertretung geben.

Frauken

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #12 am: 16.04.2021 17:13 »
Bei uns werden grundsätzlich sämtliche Entscheidungen vertagt. Die HomeOffice Leute diskutieren den ganzen Tag, also sie diskutieren seit Oktober, ob es ein Schichtsystem geben soll oder nicht, aber es kommt zu keinem Ergebnis, es gibt auch keine Dringlichkeit, weil die Entscheider das Risiko nicht wirklich interessiert, schließlich sind sie nicht betroffen. Wir sind viel zu klein als Behörde als dass es Beauftragte gibt, vom PR hab ich bislang noch nie was gehört, den gibt es glaub ich garnicht seit der letzten Wahl hat der sich irgendwie aufgelöst.

Jedenfalls habe ich das Thema heute angesprochen und als Mail an die Führung geschickt.

BAT

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #13 am: 16.04.2021 17:17 »
Damit ist diese Verwaltung ebenso flexibel und stringent wie der Rest des Landes.

Unser PR hat uns zu Ostern Süßes neben die Stempeluhr gelegt! Die machen was!!

Frauken

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Antw:Einhaltung von Maßnahmen gegen Corona
« Antwort #14 am: 16.04.2021 20:06 »
Der PR ist - sofern irgendwie überhaupt vorhanden - abgetaucht bei uns. Wie gesagt, es wird nur diskutiert, per Videokonferenz versteht sich, und ein gutes Duzend Mitarbeiter hockt weiterhin dicht auf dicht im Büro und wartet ab, was seit einem halben Jahr oder sogar länger schon diskutiert wird. Einige lassen sich krank schreiben und andere schieben Frust, aber leider ist es so, dass geschlossen kaum was möglich ist. Ich handel halt jetzt in eigenem Interesse.