Autor Thema: Stellenbewerbung Entgeldgruppe  (Read 6649 times)

Fragesteller

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Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« am: 10.04.2021 05:51 »
Hallo,

möchte mich mal erkundigen wie eine Stellenbewertung abläuft bzw. ob ich es zuerst mal ohne den AG zu beteiligen in die Hand nehmen kann, um später ein Gespräch mit Fakten in der Hand führen zu können?

Wohin kann/sollte ich mich wenden?
Oder geht es nur über meinen AG?

Danke im Voraus.

Spid

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #1 am: 10.04.2021 07:18 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich und auch im sonstigen Binnenverhältnis AN-AG arbeitsrechtlich bestenfalls als Befristungsgrund von Bedeutung. Wie der AG sich selbst organisiert, ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #2 am: 10.04.2021 08:06 »
Sofern du mit Stellenbewertung die Eingruppierung deiner auszuübenden Tätigkeiten meinst, steht es dir, genauso wie dem AG, frei sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung zu bilden.
Wenn man sich darüber einig ist und zum gleichen Ergebnis kommt, dann schön und man bekommt das Entgelt auf das man sich geeinigt hat (was trotz allem ja nicht bedeutet, dass man das Entgelt entsprechend seiner Eingruppierung bekommt).
Wenn nicht, dann muss ein Arbeitsgericht feststellen wie man eingruppiert ist.

Oftmals besteht schon Uneinigkeit darüber, was die auszuübenden Tätigkeiten sind und wie die Zeitanteile der sich daraus ergebenden Arbeitsvorgänge sind.
Da kann ich nur empfehlen, dem AG eine entsprechende Aufstellung zu geben, wie man es sieht.
(Und die natürlich für einem eine positive Interpretation der Sachlage ist)

Spid

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #3 am: 10.04.2021 08:20 »
Auszuübende Tätigkeiten sind nicht eingruppiert, TB sind es.

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #4 am: 10.04.2021 08:28 »
@Fragesteller: Was ist denn der Anlass für deine Frage?

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #5 am: 10.04.2021 09:09 »
Natürlich meine mit Stellenbewertung die Eingruppierung meiner Tätigkeit.
Ich befinde mich aktuell als Bautechniker (Tiefbau) in der EG 9a und habe vor 3 Jahren eine Zusatzausbildung zum zertifizierten Kanalsanierungsberater absolviert und beschäfte mich über 50% mit diesem Thema.

Die Weiterbildung ist eine Zertifikaktsausbildung mit Schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung und hat demnach auch ihren Stellenwert, gerade in der heutigen Zeit wo das Thema Sanierung von hoher Bedeutung ist.

Somit decke ich in meinem Fachgebiet als Bautechniker mit mittlerweile 10 Jahren Berufserfahrung ein spezielles Fachgebiet ab. Diese Fachkenntnisse hat bei uns sonst kein anderer Techniker und ohne diese Weiterbildung ist diese Tätigkeit auch nicht zu absolvieren.
Aufgrund dieser Tatsache der speziellen Tätigkeiten sehe ich mich mindestens in der EG 9b, ggf. sogar in der 9c.

Im den 10 Jahren und auch nach der Weiterbildung ist in Sachen Höhergruppierung nichts passiert.
Natürlich ist das Spezialgebiet auch nicht Teil der ursprünglichen Stellenbeschreibung gewesen.
Ein Grund zur Höhergruppierung liegt meiner Meinung demnach unbestritten vor.

Und eben das möchte ich prüfen lassen und danach im besten Fall mit dem Ergebnis einer externen Bewertung ein Gespräch mit meinem AG führen.

Meine Frage ist, an wen ich mich wenden kann bzw sollte?

Lars73

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #6 am: 10.04.2021 09:13 »
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung siehst du dich bei E9c?

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #7 am: 10.04.2021 09:20 »
Ich möchte es doch prüfen lassen.
Ich übe im Prinzip eine Ingenieurtätigkeit in einem Fachgebiet in vollem Umfang aus (Planung/Ausschreibung/Bauüberwachung/Abrechnung)...wo diese eingruppiert sind weißt du ja.
Demnach ist eine Prüfung für die 9c schon realistisch.

Spid

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #8 am: 10.04.2021 09:22 »
Tätigkeiten sind immer noch nicht eingruppiert. Eine Ingenieurstätigkeit ist im Sachverhalt nicht zu erkennen. Sofern nur ein Arbeitsvorgang vorliegt, steht Deine Eingruppierung in E9b zu vermuten, da es sich um Techikertätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit handelt. Es gibt zahllose Dienstleister, die ihr Geld damit verdienen, eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Inanspruchnahme der meisten dieser Dienstleister gegen Geld steht Dir offen.

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #9 am: 10.04.2021 09:27 »
Eine Ingenieurstätigkeit ist sehr wohl zu erkennen, siehe mein vorheriger Beitrag.
Wenn ich es nicht machen würde, müsste ein Ingenieurbüro damit beauftragt werden.
Ich decke das Gebiet in vollem Umfang ab (strategische Planung und Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes/Ausschreibung/Bauüberwachung/Abrechnung).

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #10 am: 10.04.2021 09:29 »
Handelt es sich dabei um die auszuübende Tätigkeit, also die Tätigkeit, die dein Arbeitgeber dir übertragen hat?

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #11 am: 10.04.2021 09:30 »
Natürlich, er hat sogar die Ausbildung bezahlt.

Spid

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #12 am: 10.04.2021 09:31 »
Deinen Beitrag habe ich gelesen, er ist aber wie auch die neuerliche Wertung durch Dich unbeachtlich, da Deine Kenntnisse im Eingruppierungsrecht auf Basis Deiner bisherigen Einlassungen eher gewöhnlicher Güte sind.

Börnie

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Dieser Thread ist wieder köstlich.
Wie immer fühlt sich der gemeine Techniker als geborener Ingenieur.
Ich warte jetzt noch auf die Argumente "nach dem DQR bin ich aber einem Fachhochschüler gleichgestellt" oder der Vergleich zum Verwaltungslehrgang II.
Wie oft hatten wir diese Diskussion hier inzwischen?

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #14 am: 10.04.2021 09:36 »
Darum fragt er ja.
@Fragesteller: Du hast also eine schriftliche Mitteilung deines Arbeitgebers über die auszuübenden Tätigkeiten, in der die neu hinzugekommenen Aufgaben enthalten sind?