@Isie: nein ich habe nichts schriftlich.
Er hat die Weiterbildung bezahlt und nun übe ich die Tätigkeit nachweislich aus.
Ich möchte auch nichts rückwirkend fordern...
In meinem Gespräch werde ich mitteilen wollen, dass ich ab sofort dafür bezahlt werden möchte und ansonsten die Tätigkeit nicht mehr ausübe oder mich nach einer entsprechend bezahlten Stelle umschaue.
Meine Frage ist, an wen ich mich wenden kann bzw sollte?
Sage deinem AG, dass er dir diese höherwertige umgehend Tätigkeiten übertragen soll, da du ansonsten nur das machen darfst, was in deiner "ursprünglichen Stellenbeschreibung" steht.
Der Stellenmarkt bietet mit meiner Berufserfahrung und Spezialausbildung auch Stellen bis EG10 an.
Die Info an alle die einen als Möchtegerningenieur hinstellen.
Wenn man nichts über die Weiterbildung in Sachen Zugangsvoraussetzungen/Schwierigkeitsgrad/Stellenwert weiß, sollte man sich vllt etwas zurückhalten.
Natürlich kannst du deinem AG zusätzlich auch mitteilen, dass du eine Entgelt in Höhe der EG9c oder EG10 zukünftig erwartest.
Wobei es dir persönlich egal sein kann, wie dann deine Eingruppierung
ist.
Ob dein AG das durch entsprechende Übertragung von EGx Tätigkeiten löst, oder ob er einfach das höhere Entgelt überweist, ist ja deinem AG überlassen.
Denn wenn du der Meinung bist nur noch für ein Entgelt in Höhe von X diese höherwertigen Tätigkeiten auszuüben und du auch der Meinung bist, dass es AGs gibt, die bereit sind dir dieses Entgelt zuzahlen, dann ist es irrelevant wo man Eingruppiert ist.