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Stellenbewerbung Entgeldgruppe

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WasDennNun:

--- Zitat von: Fragesteller am 10.04.2021 09:44 ---@Isie: nein ich habe nichts schriftlich.
Er hat die Weiterbildung bezahlt und nun übe ich die Tätigkeit nachweislich aus.
Ich möchte auch nichts rückwirkend fordern...

In meinem Gespräch werde ich mitteilen wollen, dass ich ab sofort dafür bezahlt werden möchte und ansonsten die Tätigkeit nicht mehr ausübe oder mich nach einer entsprechend bezahlten Stelle umschaue.
--- End quote ---

--- Zitat von: Fragesteller am 10.04.2021 09:09 ---Meine Frage ist, an wen ich mich wenden kann bzw sollte?

--- End quote ---
Sage deinem AG, dass er dir diese höherwertige umgehend Tätigkeiten übertragen soll, da du ansonsten nur das machen darfst, was in deiner "ursprünglichen Stellenbeschreibung" steht.


--- Zitat ---Der Stellenmarkt bietet mit meiner Berufserfahrung und Spezialausbildung auch Stellen bis EG10 an.
Die Info an alle die einen als Möchtegerningenieur hinstellen.
Wenn man nichts über die Weiterbildung in Sachen Zugangsvoraussetzungen/Schwierigkeitsgrad/Stellenwert weiß, sollte man sich vllt etwas zurückhalten.

--- End quote ---
Natürlich kannst du deinem AG zusätzlich auch mitteilen, dass du eine Entgelt in Höhe der EG9c oder EG10 zukünftig erwartest.
Wobei es dir persönlich egal sein kann, wie dann deine Eingruppierung ist.
Ob dein AG das durch entsprechende Übertragung von EGx Tätigkeiten löst, oder ob er einfach das höhere Entgelt überweist, ist ja deinem AG überlassen.
Denn wenn du der Meinung bist nur noch für ein Entgelt in Höhe von X diese höherwertigen Tätigkeiten auszuüben und du auch der Meinung bist, dass es AGs gibt, die bereit sind dir dieses Entgelt zuzahlen, dann ist es irrelevant wo man Eingruppiert ist.

Isie:
Kannst du irgendwie nachweisen, dass du diese Tätigkeiten übertragen bekommen hast, z. B. durch einen Geschäftsverteilungsplan, in dem deine Aufgaben beschrieben sind? Ob das reichen würde, weiß ich leider nicht.

Fragesteller:
@wasdennnun: Das ist definitiv so!
Dennoch war halt die eigentliche Frage, wohin ich mich wenden kann um eine Aussage zu erhalten, worin die Wahrheit unter Berücksichtigung der ausgeübten Tätigkeiten tatsächlich liegt.

Alles andere bestimmt letzten endes der Marktwert und ich kann mir selbst aussuchen, wo und was ich für welches geld arbeite.

Isie:
Das rechtliche Mittel ist eine Eingruppierungsfeststellungs- und Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht. Ansonsten zunächst ein Dienstleister, wie bereits von Spid geschrieben.

WasDennNun:

--- Zitat von: Fragesteller am 10.04.2021 10:03 ---@wasdennnun: Das ist definitiv so!
Dennoch war halt die eigentliche Frage, wohin ich mich wenden kann um eine Aussage zu erhalten, worin die Wahrheit unter Berücksichtigung der ausgeübten Tätigkeiten tatsächlich liegt.

--- End quote ---
Wozu?
Ersten hat Spid dir ja schon eine qualifizierte Aussage gegeben, wo deine Tätigkeit ist.
Du musst diese also erstmal auch übertragene bekommen.
(Hast du ja augenscheinlich noch nicht!)
Zweitens:

--- Zitat von: Spid am 10.04.2021 09:22 ---Es gibt zahllose Dienstleister, die ihr Geld damit verdienen, eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Inanspruchnahme der meisten dieser Dienstleister gegen Geld steht Dir offen.

--- End quote ---
Und drittens:

--- Zitat ---Alles andere bestimmt letzten endes der Marktwert und ich kann mir selbst aussuchen, wo und was ich für welches geld arbeite.

--- End quote ---
Womit wir da sind wo es interessant wird:
Gehe zum AG: Sage: Übertrage mir offiziell diese Dinge, oder such dir jemanden anderes der diese Dinge macht.
Wenn die dann überragen sind, bekommst du die 9b und Basta.
oder aber:
Gehe zum AG: Sage: Übertrage mir offiziell diese Dinge, und zahle mir ein Entgelt in höhe von X oder such dir jemanden anderes der diese Dinge macht.
Und dann bekommst das Geld oder Adios.

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