Autor Thema: Stellenbewerbung Entgeldgruppe  (Read 6425 times)

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #15 am: 10.04.2021 09:42 »
@ Börnie: Der TE erhält Entgelt nach Entgeltgruppe 9a. Nach seiner Sachverhaltsschilderung vermutet Spid eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b. Das alleine war es schon wert, den Thread zu eröffnen. Dass der TE sich eine Eingruppierung in EG 9c erhofft, mag unrealistisch sein, aber diese Einschätzung hat er hier ja auch bekommen und weiß es nun.

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #16 am: 10.04.2021 09:44 »
@Isie: nein ich habe nichts schriftlich.
Er hat die Weiterbildung bezahlt und nun übe ich die Tätigkeit nachweislich aus.
Ich möchte auch nichts rückwirkend fordern...

In meinem Gespräch werde ich mitteilen wollen, dass ich ab sofort dafür bezahlt werden möchte und ansonsten die Tätigkeit nicht mehr ausübe oder mich nach einer entsprechend bezahlten Stelle umschaue.

Ich habe den Zeitpunkt abgewartet, damit ich auch ausreichend Erfahrung nachweisen kann.
Ich bin persönlich der Meinung, dass man erst schreien sollte, wenn es berechtigt ist, auch in Bezug auf das zu erhoffende Ergebnis.

Der Stellenmarkt bietet mit meiner Berufserfahrung und Spezialausbildung auch Stellen bis EG10 an.
Die Info an alle die einen als Möchtegerningenieur hinstellen.
Wenn man nichts über die Weiterbildung in Sachen Zugangsvoraussetzungen/Schwierigkeitsgrad/Stellenwert weiß, sollte man sich vllt etwas zurückhalten.
« Last Edit: 10.04.2021 09:52 von Fragesteller »

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #17 am: 10.04.2021 09:52 »
Heißt das, du hast die auszuübende Tätigkeit von Anfang an ausgeübt und dir sollte durch die Weiterbildung das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Fachwissen vermittelt werden?

Spid

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #18 am: 10.04.2021 09:54 »
Die geringe Güte der Rechtsmeinung zahlreicher AG zur Eingruppierung ist bekannt - und für die Eingruppierung unbeachtlich. Den AG auffordern, die Tätigkeit zu übertragen, denn die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Diese führt in E9b, denn die geschilderte Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der E9b Teil A Abschnitt II Ziff. 5: staatlich geprüfter Techniker, selbständig tätig mit besonders schwierigen Aufgaben. Ob das marktgerecht ist, ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Ein ingenieursmäßiger Zuschnitt ist vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Rechtsprechung nicht im Ansatz zu erkennen.

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #19 am: 10.04.2021 09:55 »
Nein, das ausgeschriebene Fachkenntnis habe ich durch meine Techniker erlangt.
Das Spezialgebiet wurde zuvor durch jemanden abgedeckt, der mittlerweile im Ruhestand ist.

Es handelt sich wie bereits ausführlich beschrieben um ein Spezialgebiet, welche für mich dazu gekommen ist und nur mit dieser Ausbildung zu absolvieren ist.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #20 am: 10.04.2021 09:58 »
@Isie: nein ich habe nichts schriftlich.
Er hat die Weiterbildung bezahlt und nun übe ich die Tätigkeit nachweislich aus.
Ich möchte auch nichts rückwirkend fordern...

In meinem Gespräch werde ich mitteilen wollen, dass ich ab sofort dafür bezahlt werden möchte und ansonsten die Tätigkeit nicht mehr ausübe oder mich nach einer entsprechend bezahlten Stelle umschaue.
Meine Frage ist, an wen ich mich wenden kann bzw sollte?
Sage deinem AG, dass er dir diese höherwertige umgehend Tätigkeiten übertragen soll, da du ansonsten nur das machen darfst, was in deiner "ursprünglichen Stellenbeschreibung" steht.

Zitat
Der Stellenmarkt bietet mit meiner Berufserfahrung und Spezialausbildung auch Stellen bis EG10 an.
Die Info an alle die einen als Möchtegerningenieur hinstellen.
Wenn man nichts über die Weiterbildung in Sachen Zugangsvoraussetzungen/Schwierigkeitsgrad/Stellenwert weiß, sollte man sich vllt etwas zurückhalten.
Natürlich kannst du deinem AG zusätzlich auch mitteilen, dass du eine Entgelt in Höhe der EG9c oder EG10 zukünftig erwartest.
Wobei es dir persönlich egal sein kann, wie dann deine Eingruppierung ist.
Ob dein AG das durch entsprechende Übertragung von EGx Tätigkeiten löst, oder ob er einfach das höhere Entgelt überweist, ist ja deinem AG überlassen.
Denn wenn du der Meinung bist nur noch für ein Entgelt in Höhe von X diese höherwertigen Tätigkeiten auszuüben und du auch der Meinung bist, dass es AGs gibt, die bereit sind dir dieses Entgelt zuzahlen, dann ist es irrelevant wo man Eingruppiert ist.

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #21 am: 10.04.2021 10:01 »
Kannst du irgendwie nachweisen, dass du diese Tätigkeiten übertragen bekommen hast, z. B. durch einen Geschäftsverteilungsplan, in dem deine Aufgaben beschrieben sind? Ob das reichen würde, weiß ich leider nicht.

Fragesteller

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #22 am: 10.04.2021 10:03 »
@wasdennnun: Das ist definitiv so!
Dennoch war halt die eigentliche Frage, wohin ich mich wenden kann um eine Aussage zu erhalten, worin die Wahrheit unter Berücksichtigung der ausgeübten Tätigkeiten tatsächlich liegt.

Alles andere bestimmt letzten endes der Marktwert und ich kann mir selbst aussuchen, wo und was ich für welches geld arbeite.

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #23 am: 10.04.2021 10:07 »
Das rechtliche Mittel ist eine Eingruppierungsfeststellungs- und Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht. Ansonsten zunächst ein Dienstleister, wie bereits von Spid geschrieben.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #24 am: 10.04.2021 10:11 »
@wasdennnun: Das ist definitiv so!
Dennoch war halt die eigentliche Frage, wohin ich mich wenden kann um eine Aussage zu erhalten, worin die Wahrheit unter Berücksichtigung der ausgeübten Tätigkeiten tatsächlich liegt.
Wozu?
Ersten hat Spid dir ja schon eine qualifizierte Aussage gegeben, wo deine Tätigkeit ist.
Du musst diese also erstmal auch übertragene bekommen.
(Hast du ja augenscheinlich noch nicht!)
Zweitens:
Es gibt zahllose Dienstleister, die ihr Geld damit verdienen, eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Inanspruchnahme der meisten dieser Dienstleister gegen Geld steht Dir offen.
Und drittens:
Zitat
Alles andere bestimmt letzten endes der Marktwert und ich kann mir selbst aussuchen, wo und was ich für welches geld arbeite.
Womit wir da sind wo es interessant wird:
Gehe zum AG: Sage: Übertrage mir offiziell diese Dinge, oder such dir jemanden anderes der diese Dinge macht.
Wenn die dann überragen sind, bekommst du die 9b und Basta.
oder aber:
Gehe zum AG: Sage: Übertrage mir offiziell diese Dinge, und zahle mir ein Entgelt in höhe von X oder such dir jemanden anderes der diese Dinge macht.
Und dann bekommst das Geld oder Adios.

Isie

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #25 am: 10.04.2021 10:41 »
Das Spezialgebiet wurde zuvor durch jemanden abgedeckt, der mittlerweile im Ruhestand ist.

Es handelt sich wie bereits ausführlich beschrieben um ein Spezialgebiet, welche für mich dazu gekommen ist und nur mit dieser Ausbildung zu absolvieren ist.
Also muss es doch organisatorisch in irgendeiner Form festgelegt worden sein, dass du die Aufgaben übernimmst. Also lass dir zunächst von der Personalabteilung bestätigen, dass es sich bei diesen Aufgaben, die dir anscheinend nur mündlich von deinem Chef übertragen wurden, um die von dir auszuübenden Tätigkeiten handelt. Wenn das verneint wird, übst du die neu hinzugekommenen Tätigkeiten erst wieder nach Übertragung aus.

Buschi

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #26 am: 25.04.2021 17:08 »
Die geringe Güte der Rechtsmeinung zahlreicher AG zur Eingruppierung ist bekannt - und für die Eingruppierung unbeachtlich. Den AG auffordern, die Tätigkeit zu übertragen, denn die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Diese führt in E9b, denn die geschilderte Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der E9b Teil A Abschnitt II Ziff. 5: staatlich geprüfter Techniker, selbständig tätig mit besonders schwierigen Aufgaben. Ob das marktgerecht ist, ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Ein ingenieursmäßiger Zuschnitt ist vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Rechtsprechung nicht im Ansatz zu erkennen.

Kurze Nachfrage hierzu meinerseits. Ich möchte nicht erst einen eigenen Thread eröffnen.

Welche Urteile sind das? Ich habe bei mir einen ähnlichen Sachverhalt. Würde das gerne meine Rechtsmeinung damit untersetzen, wenn möglich. Danke :)

Spid

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #27 am: 25.04.2021 17:13 »
Das wegweisende und vom BAG immer wieder herangezogene Urteil dazu ist BAG, Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82.

Buschi

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Antw:Stellenbewerbung Entgeldgruppe
« Antwort #28 am: 25.04.2021 18:00 »
Super, danke. Das ging fix. :) Du arbeitest nicht tatsächlich im öD oder? :)