Wenn es sich um ein anderes Amt handelt, ist es tariflich zumeist auch eine andere Dienststelle. Eine Abordnung hat kein Formerfordernis, ohne Ortswechsel besteht auch keine Anhörungspflicht. Tariflich kann man das also auch per Telefonanruf, gesungenem Telegramm oder Batsignal machen. Ob das personalvertretungsrechtliche Probleme aufwirft, ist weder eine tarifliche Frage noch hängt es vom tariflichen Verständnis der Abordnung ab.