Autor Thema: Frage bzgl. Angestelltenlehrgang I und II (AI / AII)  (Read 4121 times)

repetezVous

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Hallo zusammen,

ich versuche mich kurz zu fassen. Durch diverse Inserate habe ich bei den  jeweiligen Anforderungsprofilen
der Jobs von einem Angestelltenlehrgang I bzw. II gelesen. Als ich mich darüber informiert habe, habe ich
gelesen, dass dies ein Lehrgang für Beschäftigte ist, die keine Ausbildung in der Verwaltung vorweisen können,
z.B. Verwaltungsfachangestellter.

Ich zum Beispiel habe eine Ausbildung im Handwerk. Bin selbst im öffentlichen Dienst und habe da auch gelernt. Gibt es denn eine Möglichkeit sich für  diesen Lehrgang "neben dem Beruf" einzutragen an einer Verwaltungsschule oder wird man da von der jeweiligen Kommune hingeschickt? Ich suche so etwas in  Stuttgart bzw. solch eine Schule / Einrichtung. Hat hierzu jemand Erfahrungen oder ist jemand diesen Weg gegangen?

Vielen Dank schonmal :)!

Grüße
répétezVous

Damiane

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Antw:Frage bzgl. Angestelltenlehrgang I und II (AI / AII)
« Antwort #1 am: 12.04.2021 06:57 »
Hallo,


Den FL II kannst Du nur machen, wenn Du bereits eine Verwaltungsausbildung (Fachangestellter oder FL I z.Bsp.) hast und Dich qualifizieren willst für Tätigkeiten analog des gehobenen Dienstes.
Als Quereinsteiger heißt das, erst den FL I, dann den FL II. Und natürlich ein Arbeitgeber, der Dich an der Verwaltungsschule anmeldet.

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Antw:Frage bzgl. Angestelltenlehrgang I und II (AI / AII)
« Antwort #2 am: 12.04.2021 10:36 »
Die Angebote unterscheiden sich lokal. Grundsätzlich gibt es auch Angebote, die ohne Anmeldung durch eine Einstellungskomnune wahrgenommen werden können. In Baden-Württemberg scheinen die Angebote durch die Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg organisiert zu werden. Dort solltest Du Dich erkundigen.

repetezVous

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Antw:Frage bzgl. Angestelltenlehrgang I und II (AI / AII)
« Antwort #3 am: 15.04.2021 18:47 »
Vielen Dank für die Antworten.
Ich werde mich mal schlau machen beim Gemeindetag BaWü. Ich werde dann hier reinschreiben was dabei raus kam, bzw. eventuelle weitere Schritte, eben für jene, die in der selben "Zwickmühle" wie ich stecken.

Danke :)

quereinsteiger91

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Antw:Frage bzgl. Angestelltenlehrgang I und II (AI / AII)
« Antwort #4 am: 16.04.2021 08:46 »
Als Quereinsteiger heißt das, erst den FL I, dann den FL II.

zumindest für NRW ist das Blödsinn ... ich bin Quereinsteiger ohne Verwaltungsausbildung und starte im Herbst direkt mit dem Angestelltenlehrgang II. Ist aber natürlich immer einzelfallabhängig. Der Rest stimmt allerdings, dein AG muss dich halt dafür anmelden und hinschicken wollen. Viel Erfolg!

repetezVous

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Antw:Frage bzgl. Angestelltenlehrgang I und II (AI / AII)
« Antwort #5 am: 12.05.2021 06:24 »
Servus Quereinsteiger,

danke für Deine Nachricht. Leider besteht keine Möglichkeit auf diesen Lehrgang von Arbeitgeberseite. Wie Du sagst, einzelfallabhängig.

Also an alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Der Lehrgang ist auch selbstfinanzierbar. Ist jetzt nicht ganz so billig und von der jeweiligen Anstalt zu erfragen, die ihn anbietet. Ist in Teil- und Vollzeit durchführbar, zumindest in Stuttgart.

Beste Grüße