Autor Thema: Festlegung Dienstort - Homeoffice  (Read 1858 times)

Verwaltungsanfänger

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Festlegung Dienstort - Homeoffice
« am: 12.04.2021 09:00 »
Hallo,

folgende Fragestellung beschäftigt mich gerade:

Ist die Verfügung eines neuen Dienstortes (Wohnort des MA) notwendig bzw. überhaupt erlaubt (aus steuerrechtlicher Sicht) wenn aus gesundheitlichen Gründen (Schwangerschaft / erhöhtes Infektionsrisiko) der MA aktuell nicht mehr in der Dienststelle arbeiten darf/kann und die Arbeitsleistung nur noch im Homeoffice erbracht wird?

Kann aus einer solchen Situation ein Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten entstehen z.B. bei Wahrnehmung einzelner Termine im Amt? Anspruch für die Strecke WO - Amt - WO?

Mich würde interessieren, wie bei Euch dieses Thema im Zusammenhang mit "Homeoffice" umgesetzt wird.

Danke schon mal vorab für Eure Rückmeldungen.

Egon12

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Antw:Festlegung Dienstort - Homeoffice
« Antwort #1 am: 12.04.2021 10:15 »
Die Dienstort steht im Arbeitsvertrag und wird durch Homeoffice nicht geändert.
Kein Beschäftigter muss ins Homeoffice, jeder Beschäftigte kann, das ist ein Unterschied.

Erstattung gibt es als Homeofficepauschale oder Pendlerpauschale mit der Steuererklärung.
Ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen wird in der Regel nicht funktionieren, da der persönliche Arbeitsplatz im Büro noch da ist und genutzt werden kann.

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Antw:Festlegung Dienstort - Homeoffice
« Antwort #2 am: 12.04.2021 10:28 »
AN und AG können sich auf die Wohnung des AN als Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinne einigen. Dann wären Fahrten ins Amt Dienstreisen.