Autor Thema: Höhergruppierung TV-L  (Read 3284 times)

Schreihals2000

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Höhergruppierung TV-L
« am: 12.04.2021 10:08 »
Hallo zusammen,

bei mir steht ein Beförderung bevor.

Aktuell:
E9b Stufe 3 - würde im September in Stufe 4 kommen.

Zukünftig (01.05.2021):
E10 Stufe ?

Wen ich das richtig sehe, würde ich in E10 in die Stufe 2 kommen. Mein Problem dabei ist, dass mir dann auch die "Münchenzulage" bei E10 Stufe 2 wegfällt. Da würde ich ja viel schlechter fahren. Sehe ich das richtig? Wären die Unternehmen in der Stufenzuordnung flexibel, sodass sie mir gleich die Stufe 4 geben könnten?

Vielen Dank für eure Hilfe

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #1 am: 12.04.2021 10:42 »

Du kannst maximal eine Zulage nach §16.5 erhalten, um dann das Entgelt in Höhe EG10S4 zu erhalten

Tariflich können sie dich nicht in die Stufe 4 höhergruppieren.

Sie könnten dich natürlich theoretisch in die eg10s2 höhergruppieren und dann flugs der Meinung sein, dass du ein Stufenlaufzeitverkürzung wg. eherblich überdurchschnittlicher Leistung verdient hast.

Allerdings: Du musst ja der HG nicht zustimmen, oder sie könnten dich ja auch erst Ende des Jahres höhergruppieren

Lars73

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Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #2 am: 12.04.2021 10:46 »
Sie könnten dich natürlich theoretisch in die eg10s2 höhergruppieren und dann flugs der Meinung sein, dass du ein Stufenlaufzeitverkürzung wg. eherblich überdurchschnittlicher Leistung verdient hast.

Zu der Idee müssten sie noch in der E9b, Stufe 3 kommen. In der Stufe 2 geht dies tariflich nicht.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #3 am: 12.04.2021 11:43 »
Sie könnten dich natürlich theoretisch in die eg10s2 höhergruppieren und dann flugs der Meinung sein, dass du ein Stufenlaufzeitverkürzung wg. eherblich überdurchschnittlicher Leistung verdient hast.

Zu der Idee müssten sie noch in der E9b, Stufe 3 kommen. In der Stufe 2 geht dies tariflich nicht.
ups
jipp

Schreihals2000

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Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #4 am: 12.04.2021 22:59 »
Danke euch für eure Antworten. Ja dann bin ich gespannt was sie mir anbieten.

Lothar57

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Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #5 am: 13.04.2021 08:50 »
Deine Höhergruppierung soll im September stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt laufen dann auch die Tarifverhandlungen für den TV-L. Vielleicht kommt dann endlich auch die stufengleiche Höhergruppierung. Das wäre für dich von Vorteil. Du solltest also auf jeden Fall versuchen, dass die Höhergruppierung erst nach dem neuen Tarifabschluss stattfindet.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung TV-L
« Antwort #6 am: 13.04.2021 09:06 »
Danke euch für eure Antworten. Ja dann bin ich gespannt was sie mir anbieten.
Wenn du der HG vor deinem Stufenanstieg im September zustimmts, dann machst du ja 180€ monatlich minus ohne HG und 350€ gegenüber der HG im September.
Schlage doch deinen AG vor, dass du die höherwertige Tätigkeiten bis dahin ausübst, ohne das sie deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Das ist doch eine Win Win Situation für alle.