Autor Thema: Verantwortung auf Mitarbeiter delegiert: Voraussetzung, Auswirkungen?  (Read 2507 times)

Tinim

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Hallo Zusammen,

ich habe Fragen zu delegierter Verantwortung für einen bestimmten Bereich auf einen Mitarbeiter.

Welche Voraussetzungen und auch Auswirkungen hat es für einen Mitarbeiter, wenn er sich in einer Liste wiederfindet, in der er aufgeführt ist als verantwortlich für ein Teilgebiet (delegierte Verantwortung, die ansonsten bei der direkten Führungskraft liegt)?

Mit mir selbst hat hierzu noch niemand gesprochen und ich wüßte gern, was ich zu beachten habe und was in diesem Zusammenhang auf mich zukommt.

Ich freue mich, über Hilfe in dieser Fragestellung, vielen Dank vorab.

Viele Grüße
Viele Grüße
Tinim

Lars73

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So abstrakt lässt sich die Frage nicht beantworten. Die hast die Verantwortung die der Arbeitgeber dir überträgt. In einem Geschäftsverteilungsplan berührt die Zuordnung der Zuständigkeit fürs Thema XY nicht die Gesamtverantwortung der Führungskraft. Aus den Regelungen des Hauses ergibt sich im Regelfall welche Schlusszeichnungsbefugnisse man hat und welche bei Führungskräften liegen (oft sehr abstrakt geregelt).

Tinim

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Hallo Zusammen,

vielen Dank schon einmal für diese Informationen.

Sehe ich das richtig, dass für eine Aufgabenübetragung auch die Personalabteilung eine Rolle spielt?
Wie erfolgt eine offizielle Aufgabenübertragung (z.B. temporär oder dauerhaft)?

Es gibt auch diverse Mitwirkende bei der Aufgabenverteilung/-Zuweisung: Die eigenen Vorgesetzten,  Hierarchiestufen darüber (jeweils im eigenen Bereich) und die relevanten Bereiche der Personalabteilung.
Ich hatte gelesen, dass einem keine Aufgaben übertragen werden dürfen, die nicht mit der Personalabteilung abgestimmt sind. Wenn dies so ist, dann muss es doch von dort auch eine Zustimmung geben, die mir auch zugänglich ist.

Es gibt auch noch die Tätigkeitsdarstellung, die Aufgaben definiert. Sie ist jedoch sehr abstrakt abgefasst, um größte Flexibilität zu erhalten.
Meine Frage bezieht sich auch speziell auf Aufgaben, die nicht im Bereich der eigenen Entgeltgruppe liegen, sondern natürlich höher.

Ich entnehme Deiner Erklärung auch, dass es scheinbar sehr individuelle Regelungen für Aufgabenübertragungen gibt. Gibt es denn eine offizielle Erklärung bzw. Niederschrift gemäß Rgelwerk, in der aufgeführt ist, welche Aufgaben einem übertragen wurden?
Nach meinem Verständnis wäre dies die TD, aber auch dies war in der Diskussion nicht einwandfrei zu klären.

Habe ich richtig verstanden; ein Eintrag einer Aufgabe für den Mitarbeiter im Geschäftsverteilungsplan (als "federführend") enthebt  den direkten Vorgesetzten nicht von der Gesamtverantwortung des Bereiches?
Dort gibt es 2 Kategorien "zuständig" und "federführend", wobei die Vorgesetzten jeweils für die bestimmten Bereiche Federführend eingetragen sind.
Wird die Frage nach der Verantwortung durch das Vorhandensein einer Zeichnungsbefugnis geklärt?

Über weitere Information freue ich mich und danke Euch.

Viele Grüße, Tinim
Viele Grüße
Tinim

Spid

  • Gast
Das meiste davon ist tariflich völlig unbeachtlich. Der Arbeitsinhalt wird innerhalb des Tarif- und Arbeitsvertragsregime vom AG fstgelegt, das ist regelmäßig eine Tätigkeit derselben Entgeltgruppe. Eine darüberhinausgehende Änderung wird durch Einvernehmen der Arbeitsvertragsparteien wirksam. Geschäftsverteilungspläne u.ä. können dann einen Hinweis auf die auszuübende Tätigkeit geben, wenn es an einer expliziten Übertragung fehlt oder die auszuübende Tätigkeit zwischen den Parteien strittig ist. Grundsätzlich bedarf das arbeitgeberseitige Handeln eines Tätigwerdens eines Vertreters des AG, der in desse Namen Arbeitsverträge schließen darf. Bei der Person, die den Arbeitsvertrag namens des AG unterschrieben ht, gilt zunächst die Vermutung, daß es sich bei dieser um einen solchen handelt.