Autor Thema: Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung  (Read 6433 times)

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 13.04.2021 09:55 »
Man kann auch unmittelbar weniger Gehalt bekommen, da durch Höhergruppierungen auch Gehaltsbestandteile fortfallen können. Zutreffend ist lediglich, daß im Zeitpunkt der Höhergruppierung mindestens das gleiche Tabellenentgelt erzielt wird.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 13.04.2021 10:06 »
Bei mir wäre es so, dass ich in ein paar Monaten die Stufe 3 von EG 9a erhalten würde. Durch die Höhergruppierung rückwirkend zum 1.1 in EG 9b verbleibe ich in Stufe 2. Deshalb schaue ich ja was möglich ist, würde sehr gerne erst die Höhergruppierung erhalten, wenn die Stufe 3 erreicht wurde, ist ja nicht mehr lange. Wie könnte man da vorgehen ?

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 13.04.2021 10:07 »
Die Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu dem Zeitpunkt vereinbaren, der Dir günstig erscheint.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 13.04.2021 10:09 »
Z.N. nach einem Monat kann man weniger bekommen als man in der alten Entgeltgruppe bekommen hätte, wenn dort ein Stufenaufstieg erfolgt wäre.

Genau das meine ich ja. Stufenaufstieg in alter EG wäre in ein paar Monaten. Durch Höhergruppierung verbleibt man in der jetzigen Stufe 2 was weniger wäre als die bald erreichte Stufe in der alten EG.  :(

pommes

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 13.04.2021 10:10 »
 :'(

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 13.04.2021 10:11 »
Ich habe doch nun schon mehrfach ausgeführt, daß eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung eine Vertragsänderung ist und somit mindestens implizit zwischen den Parteien zu vereinbaren ist.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #21 am: 13.04.2021 10:12 »
Die Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu dem Zeitpunkt vereinbaren, der Dir günstig erscheint.

Das hört sich gut an, also kann man an den Arbeitgeber herantreten und bitten die Änderung nicht rückwirkend zum 1.1 sondern erst später durchzuführen. Wäre das definitiv möglich, auch wenn für andere Kollegen im gleichen Bereich dies für den 1.1. bereits umgesetzt und von denen so unterschrieben wird?

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #22 am: 13.04.2021 10:17 »
Eine rückwirkende Änderung der auszuübenden Tätigkeit ist ohnehin nicht möglich. Erbrachte Arbeitsleistung läßt sich nicht rückabwickeln.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #23 am: 13.04.2021 10:20 »
Mhm..andere Kollegen haben den Vertrag schon vorliegen und dort steht Änderungsvertrag von EG9a in EG9b, Änderung rückwirkend zum.1.1.21. soll mir auch egal sein.

Ich brauche nichts rückwirkend, hätte die Höhergruppierung gerne erst in den nächsten Monaten wie gesagt. Sollte man dies so ansprechen bei der Personalabteilung?

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #24 am: 13.04.2021 10:25 »
Ohne Kenntnis der inneren Organisation Deines AG kann nicht beurteilt werden, wer bei Deinem AG dafür zuständig ist.

WasDennNun

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #25 am: 13.04.2021 11:06 »
Die Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu dem Zeitpunkt vereinbaren, der Dir günstig erscheint.

Das hört sich gut an, also kann man an den Arbeitgeber herantreten und bitten die Änderung nicht rückwirkend zum 1.1 sondern erst später durchzuführen. Wäre das definitiv möglich, auch wenn für andere Kollegen im gleichen Bereich dies für den 1.1. bereits umgesetzt und von denen so unterschrieben wird?

Im Kern kann man nicht rückwirkend höhergruppiert werden, da man ja nicht rückwirkend vom AG Tätigkeiten übertragen bekommen kann. So weit ist das ja geklärt.
Was man da mit den Kollegen aushandelt...manche Personaler meinen es ja nur gut, haben aber keinen Überblick

Und du kannst diese Wisch ja nehmen, dort ein Datum für den Startzeitpunkt reinschreiben und dann unterschreiben.
Oder denjenigen der den Wisch erzeugt hat sagen welches Datum du dort rein haben willst.
Soll der AG sich doch freuen, spart er in den ersten Monaten doch Geld!
Wenn der AG das dann nicht unterschreiben will, dann muss man darüber reden.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #26 am: 13.04.2021 11:27 »
@WasDennNun:

Danke für die Infos! Also am besten den Unterzeichner bitten das Datum der Höhergruppierung so zu ändern, dass es mindestens 1 Tag nach dem Erreichen der neuen Stufe in meiner jetzigen EG liegt, richtig? Und dann Mal sehen was sich tut und ob es durch geht. So wie du es ausführst sollte es ja möglich sein und eigentlich nichts dagegen sprechen. Ggf. wollte man mit der rückwirkenden Höhergruppierung zum 1.1. einige Kollegen einen Gefallen tun, einen diese schon in der Endstufe sind, ist dies ja durchaus positiv für sie.

Und alternativ den Vertrag einfach ruhen zu lassen und erst nach Erreichen der höheren Stufe abzuschicken wird wohl schwierig, weil es noch paar Monate sind und da sicher mehrmals nachgefragt wird, wann dieser nun zugesendet wird, oder?

Spid

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #27 am: 13.04.2021 11:30 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Maßgeblich ist die Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

WasDennNun

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 13.04.2021 13:32 »
@WasDennNun:

Danke für die Infos! Also am besten den Unterzeichner bitten das Datum der Höhergruppierung so zu ändern, dass es mindestens 1 Tag nach dem Erreichen der neuen Stufe in meiner jetzigen EG liegt, richtig?
Es geht um das Datum der Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten, die dann eine Höhergruppierung zur Folge haben.

Das Datum einer Unterschrift ist hierfür irrelevant.
Also könnten die Unterzeichner eben genau das unterschreiben:
Hiermit werden die blabla Tätigkeiten zum 1.x.21 übertragen, blbla ist somit ab dem 1.x21 in der EGzzz

(letzteres ist eigentlich überflüssig, kann aber helfen, damit alle es schnallen.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #29 am: 13.04.2021 13:48 »
Danke dir. Das wollte ich wissen. Werde es so angehen, dass die Höhergruppierung erst ein paar Monate später mit erreichen der höheren Stufe umgesetzt wird und dann mal schauen.