Autor Thema: Frage zu Stufenlaufzeit Höhergruppierung  (Read 14059 times)

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #30 am: 19.04.2021 08:41 »
Hallo nochmal,

im Schreiben neben den Änderungsvertrag steht folgendes:

Aus dienstlichen Gründen und mit Ihrem Einverständnis werden Ihnen zum 1.1.2021 nachfolgend aufgeführte, insgesamt nach EG 9b bewertete Tätigkeiten auf Dauer übertragen...

...die aufgeführten Tätigkeiten sind die gleichen wie schon seit Beginn vor 2 Jahren.

Ist es nun möglich wie oben bereits genannt in diesem Fall mich an die Personalabteilung zu wenden und zu bitten die Höhergruppierung erst in ein paar Monaten durchzuführen? Habt ihr dazu vielleicht auch einen guten Satz bzw. eine rechtliche Grundlage, dass dies individuell vereinbart werden kann und das Datum nicht nur vom Arbeitgeber vorgegeben werden kann? Danke.

WasDennNun

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #31 am: 19.04.2021 08:51 »
Also hat die Personalabteilung dein Anliegen ignoriert?
Oder hast du noch nicht mit denen telefoniert?

Ich stimme zu, dass mir die nachfolgende, insgesamt nach EG 9b bewertete, Tätigkeiten ab dem x.x.2021  auf Dauer übertragen werden. Sofern mir diese Tätigkeiten rückwirkend übertragen werden soll, stimme ich zu das mir die Tätigkeiten zum Y.Y.201Y übertragen wurden.
Einer Übertragung zum 1.1.2021 stimme ich nicht zu, da dies für mich finanzielle Nachteile beinhaltet.

pcman09

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #32 am: 19.04.2021 08:58 »
Danke für die Rückinfos. Bisher noch nicht. Wollte es erst richtig formulieren.

Rückwirkend wäre ja dann seit Beginn der Tätigkeit. Wie sähe es da mit Nachzahlung aus, da gibt es ja eine tarifliche Ausschlussfrist, oder?

Könnte man auch erstmal nur die Variante vorschlagen mit der Höhergruppierung zu einem späteren Zeitpunkt nach Erreichen der nächsten Stufe?

WasDennNun

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Antw:Frage zu Sufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #33 am: 19.04.2021 09:18 »
Danke für die Rückinfos. Bisher noch nicht. Wollte es erst richtig formulieren.

Rückwirkend wäre ja dann seit Beginn der Tätigkeit. Wie sähe es da mit Nachzahlung aus, da gibt es ja eine tarifliche Ausschlussfrist, oder?
6 Monate ab Forderung
Zitat
Könnte man auch erstmal nur die Variante vorschlagen mit der Höhergruppierung zu einem späteren Zeitpunkt nach Erreichen der nächsten Stufe?
Natürlich.
Am besten du redest einfach mal mit denen, so richtig mit Telefon und so und erklärst denen was dein Problem ist und dass du eben zum x.x. gerne die HG hättest.