Autor Thema: Kündigung und Überstunden  (Read 7074 times)

Lars73

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Antw:Kündigung und Überstunden
« Antwort #15 am: 13.04.2021 16:21 »
Weshalb wäre die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden aus deiner Sicht relevant? Du willst mit dem Arbeitgeber verhandeln die Zeit nicht auszuzahlen sondern als Freizeit zu gewähren.

Hinsichtlich Zuschläge wirst du ja sicher vertreten, dass auch für Mehrarbeit der gleiche Zuschlag zusteht.

Spid

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Antw:Kündigung und Überstunden
« Antwort #16 am: 13.04.2021 16:27 »
Achja, in meinem Zeitkonto sind an 4 Tagen eine tägliche Rahmenzeit von 5,5 Stunden hinterlegt. Das gilt ja dann als tägliche Rahmenzeit oder?

Eine Rahmenzeit bedarf eines festgelegten Beginns und eines festgelegten Endes.

Spid

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Antw:Kündigung und Überstunden
« Antwort #17 am: 13.04.2021 16:29 »
Weshalb wäre die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden aus deiner Sicht relevant? Du willst mit dem Arbeitgeber verhandeln die Zeit nicht auszuzahlen sondern als Freizeit zu gewähren.

Hinsichtlich Zuschläge wirst du ja sicher vertreten, dass auch für Mehrarbeit der gleiche Zuschlag zusteht.

Hinsichtlich solcher Mehrarbeitsstunden, die die sonstigen Voraussetzungen für Überstunden mit Ausnahme des Abstellens auf die Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter erfüllen.

WasDennNun

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Antw:Kündigung und Überstunden
« Antwort #18 am: 13.04.2021 16:43 »
Mein Vertrag läuft auf 22 Stunden in der Woche auf eine 5 Tages Woche
Sorry, ich muss so doof fragen, aber woher soll ich denn wissen, was in meinem Falle Mehrarbeit oder Überstunden sind?
Kannst du im den TVöD nachlesen.

Was ist die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle? Ich gehe jetzt mal von 39h (West) oder 40h (Ost) aus.
Das heißt, dass wenn du in einer Woche 40h gearbeitet hast, dann hast du 17 Mehrarbeitsstunden und 1 Überstunden geleistet. (sofern die Überstunde nicht durch Freitzeitausgleich in der folge Woche ausgeglichen wurde.)
Heißt also eine Woche 40h arbeiten die folgende Woche 21h arbeiten dann hast du 0 Überstunden und 17 Mehrarbeitsstunden.
Für die Überstunden gibt es Zeitzuschläge, für die Mehrarbeit nicht.

Ich gehe in sofern davon aus, dass du keine Überstunden hast, sondern nur einen Haufen Mehrarbeitsstunden angesammelt hast.
Zitat
Ich möchte mich vorab über Regelungen informieren bevor ich unwissend in mein Kündigungsgespräch gehe. Natürlich wäre es mir am allerliebsten, die letzten Wochen nicht mehr in die Einrichtung zu müssen, sondern diese Stunden abzufeiern
Wie mit Mehrarbeit umgegangen wird, ist nicht tariflich geregelt, glaube ich.
Ob und welche Regelung bei euch dafür gilt, kann nicht von uns beantwortet werden, frage die Kollegen, den PR, deinen Vorgesetzten.
Wenn dein AG will, dass du weiterhin jede Woche 22h bis zum Ende erscheinst, dann kann der AG dieses sicherlich von dir verlangen. Allerdings ist es in der Regel genau umgekehrt. Man wird dir eher anbieten, dass du deine Stunden abfeierst.