Kündigung und Überstunden

Begonnen von Pauline123, 12.04.2021 20:28

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Pauline123

Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich möchte im Rahmen der regulären Kündigungsfrist zum 30.06 kündigen. Ich habe knapp 100 Überstunden bei einer 20 Stunden Woche und möchte diese unbedingt abfeiern, bevor ich "gehe" und nicht ausbezahlt bekommen.
Ich finde leider keinen Absatz im Tarif in dem das geregelt ist.
Habt ihr ihr Erfahrungen?
Herzlichen Dank!

Spid

Es besteht grundsätzlich kein tariflicher Anspruch auf Freizeitausgleich für Überstunden.

Pauline123

Dankeschön für die Antwort!

Addams

@Pauline123: Handelt es sich tatsächlich um Überstunden, also wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet? Oder handelt es sich um Zeitguthaben, welches im Rahmen von Gleitzeitregelungen aufgebaut wurde? Da dies gern durcheinandergebracht wird, und eventuell Auswirkungen auf Dein Anliegen hat, dachte ich, ich hake vorsichtshalber mal nach.

Da Du Überstunden geschrieben hast, wird Spid sich nur auf diese bezogen haben. Eventuell gilt für das "Abfeiern" von Zeitguthaben jedoch eine andere tarifliche Regelung (unter Vorbehalt, bin in der Materie selbst nicht so fit wie andere Forenteilnehmer). Solltest Du mit Überstunden also eigentlich Zeitguthaben gemeint haben, dann wäre eine kurze Rückmeldung sicherlich hilfreich.

WasDennNun

Zitat von: Addams am 13.04.2021 10:43
@Pauline123: Handelt es sich tatsächlich um Überstunden, also wurden diese vom Arbeitgeber angeordnet? Oder handelt es sich um Zeitguthaben, welches im Rahmen von Gleitzeitregelungen aufgebaut wurde? Da dies gern durcheinandergebracht wird, und eventuell Auswirkungen auf Dein Anliegen hat, dachte ich, ich hake vorsichtshalber mal nach.

Da Du Überstunden geschrieben hast, wird Spid sich nur auf diese bezogen haben. Eventuell gilt für das "Abfeiern" von Zeitguthaben jedoch eine andere tarifliche Regelung (unter Vorbehalt, bin in der Materie selbst nicht so fit wie andere Forenteilnehmer). Solltest Du mit Überstunden also eigentlich Zeitguthaben gemeint haben, dann wäre eine kurze Rückmeldung sicherlich hilfreich.
Ein sehr sinniger Hinweis!
Oftmals ist der Umgang mit diesem Zeitguthaben in einer Dienstvereinbarung und nicht tariflich geregelt.

Pauline123

Also es sind tatsächlich Überstunden die ich wegen Personalmangel leisten musste.
Das ist ein guter Hinweis zu der Dienstvereinbarung.
Wo ist die denn üblicherweise hinterlegt oder wo ist das einsehbar? Im Intranet ist leider nichts zu finden...

Spid

Bei Überstunden sehe ich im Bereich des BT-V wenig Raum für eine Ausgestaltung durch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung.

WasDennNun

Zitat von: Pauline123 am 13.04.2021 14:04
Also es sind tatsächlich Überstunden die ich wegen Personalmangel leisten musste.

Das heißt du warst damals Vollbeschäftigte und bist danach auf Teilzeit gegangen?

(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.




Zitat
Das ist ein guter Hinweis zu der Dienstvereinbarung.
Für Gleitzeit ja, aber nicht für Überstunden, die sind ja im TVöD geregelt.

Zitat
Wo ist die denn üblicherweise hinterlegt oder wo ist das einsehbar? Im Intranet ist leider nichts zu finden...
TVöD
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/tvd-v_if_v-13_lesefassung.pdf

Spid

Auch TZ-Beschäftigte können Überstunden leisten.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 13.04.2021 14:49
Auch TZ-Beschäftigte können Überstunden leisten.
Ja, dass sind dann die Stunden die über der Vollzeitstellen Arbeitszeit geliefert werden, richtig?
Also eine 20 h Teilzeit kraft die 35 h pro Woche arbeitet, hat jedoch keine Überstunden geleistet. Korrekt?

Pauline123

Mein Vertrag läuft auf 22 Stunden in der Woche auf eine 5 Tages Woche

Spid

Zitat von: WasDennNun am 13.04.2021 15:35
Zitat von: Spid am 13.04.2021 14:49
Auch TZ-Beschäftigte können Überstunden leisten.
Ja, dass sind dann die Stunden die über der Vollzeitstellen Arbeitszeit geliefert werden, richtig?
Also eine 20 h Teilzeit kraft die 35 h pro Woche arbeitet, hat jedoch keine Überstunden geleistet. Korrekt?

Das kann man so isoliert nicht feststellen, grundsätzlich wird es aber so sein. Wer TZ20h ist und 44h/Woche arbeitet, wird aber wohl in den meisten Fällen 19 Stunden Mehrarbeit und 5 Überstunden geleistet haben, sofern kein FZA stattgefunden hat.

Pauline123

Sorry, ich muss so doof fragen, aber woher soll ich denn wissen, was in meinem Falle Mehrarbeit oder Überstunden sind? Ich möchte mich vorab über Regelungen informieren bevor ich unwissend in mein Kündigungsgespräch gehe. Natürlich wäre es mir am allerliebsten, die letzten Wochen nicht mehr in die Einrichtung zu müssen, sondern diese Stunden abzufeiern

Spid

Anhand der tariflichen Regelungen

Pauline123

Achja, in meinem Zeitkonto sind an 4 Tagen eine tägliche Rahmenzeit von 5,5 Stunden hinterlegt. Das gilt ja dann als tägliche Rahmenzeit oder?