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Stelle im ÖD mit Vorstrafe

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Ytsejam:

--- Zitat von: Dienstbeflissen am 14.04.2021 20:30 ---Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.

--- End quote ---

Das ist Blödsinn, für ein erweitertes FZ muss auch online die Bestätigung des AG vorgelegt werden.

Dienstbeflissen:
Welchen AG bittet der Selbstständige solch ein Schreiben zu verfassen, wenn er ein erweitertes Führungszeugnis benötigt? Selbstständiger Klavier-, Tanz-, oder Yogalehrer zum Beispiel.

Spid:
Sofern er die Veranlassung sieht, stellt er sie selbst in einem Schreiben dar.

Dienstbeflissen:
Genau, also wird eben nicht zwingend ein Schreiben eines AG benötigt.

Balou36:
Bei meinem Landesbetrieb stand explizit drin, dass der Arbeitsvertrag nur zustande kommt, wenn man ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen kann. Und das war keine Justizbehörde oder so.

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