Autor Thema: Stelle im ÖD mit Vorstrafe  (Read 8389 times)

MalZu

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #15 am: 14.04.2021 14:03 »
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Werden dafür wenigstens die Kosten erstattet?

Ja! Die Kosten in Höhe von 13 Euro werden erstattet. Auch findet die Beantragung während der Dienstzeit statt.

Organisator

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #16 am: 14.04.2021 16:31 »
Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...

MalZu

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #17 am: 14.04.2021 18:19 »
Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...

Ein erweitertes FZ muss persönlich - mit beiliegenden Schreiben des AG auf Antrag- im Bezirksamt beantragt ( und die gebühren bezahlt) werden. Das FZ wird dann an den Antragsteller per Post ausgehändigt.
Liebe Grüße!

Dienstbeflissen

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #18 am: 14.04.2021 20:30 »
Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.

Organisator

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #19 am: 15.04.2021 08:06 »
Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...

Ein erweitertes FZ muss persönlich - mit beiliegenden Schreiben des AG auf Antrag- im Bezirksamt beantragt ( und die gebühren bezahlt) werden. Das FZ wird dann an den Antragsteller per Post ausgehändigt.
Liebe Grüße!

Oha, das ist ja noch sinnloser. Zeit für eine Änderung der Regelung.

Ytsejam

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #20 am: 15.04.2021 14:52 »
Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.

Das ist Blödsinn, für ein erweitertes FZ muss auch online die Bestätigung des AG vorgelegt werden.

Dienstbeflissen

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #21 am: 16.04.2021 00:24 »
Welchen AG bittet der Selbstständige solch ein Schreiben zu verfassen, wenn er ein erweitertes Führungszeugnis benötigt? Selbstständiger Klavier-, Tanz-, oder Yogalehrer zum Beispiel.
« Last Edit: 16.04.2021 00:33 von Dienstbeflissen »

Spid

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #22 am: 16.04.2021 06:28 »
Sofern er die Veranlassung sieht, stellt er sie selbst in einem Schreiben dar.

Dienstbeflissen

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #23 am: 16.04.2021 10:47 »
Genau, also wird eben nicht zwingend ein Schreiben eines AG benötigt.

Balou36

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #24 am: 16.04.2021 20:40 »
Bei meinem Landesbetrieb stand explizit drin, dass der Arbeitsvertrag nur zustande kommt, wenn man ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen kann. Und das war keine Justizbehörde oder so.

Spid

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #25 am: 16.04.2021 20:46 »
Hat der öffentliche AG das zuvor im Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung gefordert?

Balou36

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #26 am: 16.04.2021 20:59 »
Hat der öffentliche AG das zuvor im Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung gefordert?

Nein. Erst beim Schreiben, welches dem Arbeitsvertrag beilag wurde diese Bedingung erwähnt.

Spid

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #27 am: 16.04.2021 21:04 »
Dann darf der öffentliche AG es auch nicht fordern.

Philipp

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #28 am: 21.04.2021 15:45 »
Dann macht doch gleich noch die medizinische Untersuchung zur Debatte.
Wird auch in keinem Stellenprofil gefordert - weder freie Wirtschaft, noch ÖD. Grundlage für die Einstellung ist es trotzdem.

Ich würde meinen, das Vorstellungsgespräch und die Stellenanzeige sind völlig belanglos.

Ich kenne es so:
Nach erfolgreicher Bewerberauswahl erhält der Bewerber schriftlich ein Angebot vom Arbeitgeber, dass dieser ihn zu Kondition XY einstellen möchte. In dem Schreiben sind alle Punkte aufgeführt die für den Arbeitgeber von Belang, und Einstellungsvoraussetzung sind (Untersuchung beim Amtsarzt, Führungszeugnis, Führerschein etc.). Das ist erster Bestandteil des Arbeitsvertrages (da das Angebot unterschrieben zurückgesandt werden muss) und nichts anderes. Alles im Vorfeld ist nur Geplänkel.

Es besteht zudem keine Pflicht, Stellen für tariflich angestellte Arbeitnehmer öffentlich auszuschreiben. Habe ich noch einen wechselwilligen Bewerber (z.B. Initiativbewerbung), kann ich diesem ein o.g. Angebot unterbreiten und ihn zu meinen Bedingungen einstellen.
« Last Edit: 21.04.2021 15:51 von Philipp »

Spid

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Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
« Antwort #29 am: 21.04.2021 16:03 »
Wenn der öffentliche AG jedoch Stellen ausschreibt, ist er an das darin niedergelegte Anforderungsprofil gebunden, das allein Grundlage für die Bewerberauswahl ist.