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[NW] Quereinstieg öffentlicher Dienst / Beamtung Land

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Besserwisser123:

--- Zitat von: Organisator am 14.04.2021 08:10 ---bevor du dich im gD verbeamten lassen kannst brauchst du noch deine hauptberufliche Tätigkeit. Also erstmal 2,5 Jahre Tarifbeschäftigter (TB). Von daher kannst du auch erst den Master zu Ende machen und dann gleich als TB ab E 13 arbeiten und dann im hD verbeamten lassen.

Beförderungen bei Beamten erfolgen immer nur durch den Dienstherrn und nach seinem (pflichtgemäßen) Ermessen. Üblicherweise kann man nur so weit befördert werden, wie es die Bewertung des Dienstpostens zulässt.
Manche Behörden haben jeden Dienstposten einzeln bewertet, so dass eine Beförderung nur mit einem Wechel des Dienstpostens und einer neuen Aufgabe möglich wäre. Andere Behörden (häufig Bundes- und obere Landesbehörden) haben auch Bündelungen, wo z.B. A 9 - A 11 und A 12 - A 13 zu einer Tätigkeit zusammengefasst sind.

--- End quote ---

Ich vermute mal die 2,5 Jahre Tätigkeit müssen dann wirklich als TB durchgeführt werden und können nicht von einer vorherigen Tätigkeit anerkannt werden, die in der freien Wirtschaft war?
Heißt wenn ich eine Stelle im gD ergattere, 2,5 Jahre als TB arbeite, könnte ich dann den Antrag auf Beamtung stellen (der dann natürlich auch erstmal geprüft und genehmigt werden müsste) und müsste dann noch 1-6 (??) Jahre Beamter auf Probezeit bestehen, um anschließend als Beamter auf Lebenszeit ernannt zu werden. Oder würden sich die 2,5 Jahre als TB auf die Probezeit auswirken bzw. ist das gar die Probezeit?

Mit den Beförderungen klingt einleuchtend und habe ich mir auch schon fast so gedacht, sobald in einer Stelle A9 - A11 steht oder entsprechend nur A10.

Organisator:

--- Zitat von: Besserwisser123 am 14.04.2021 15:29 ---Ich vermute mal die 2,5 Jahre Tätigkeit müssen dann wirklich als TB durchgeführt werden und können nicht von einer vorherigen Tätigkeit anerkannt werden, die in der freien Wirtschaft war?
Heißt wenn ich eine Stelle im gD ergattere, 2,5 Jahre als TB arbeite, könnte ich dann den Antrag auf Beamtung stellen (der dann natürlich auch erstmal geprüft und genehmigt werden müsste) und müsste dann noch 1-6 (??) Jahre Beamter auf Probezeit bestehen, um anschließend als Beamter auf Lebenszeit ernannt zu werden. Oder würden sich die 2,5 Jahre als TB auf die Probezeit auswirken bzw. ist das gar die Probezeit?

Mit den Beförderungen klingt einleuchtend und habe ich mir auch schon fast so gedacht, sobald in einer Stelle A9 - A11 steht oder entsprechend nur A10.

--- End quote ---

In NRW gibt es landesspezifische Regelungen, beim Bund sind es nach § 20 BLV 1,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit für den gD und anschließend kommt noch 0,5 Jahre Probezeit. Im hD sind es 2,5 + 0,5 Jahre.

Als hauptberufliche Tätigkeit ist definiert (§ 19 BLV):
Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen.

Wird also schwierig, das außerhalb des öD machen zu können.

Dann richtig von dir beschrieben.
- Antrag auf Verbeamtung, das auch nochmal in der Regel 0-2 Jahre dauern kann - oder nie erfolgt, weil die Dienststelle nicht verbeamten möchte
- Probezeit von 1-5 Jahre, wobei die TB-Zeit nicht angerechnet wird (ist für die Laufbahnbefähigung verbraucht)
- Beförderungen sind auch während der Probezeit möglich, werden aber nicht von allen Behörden gemacht.

Besserwisser123:
Danke für die ausführlichen Antworten!  :)

Dann muss ich wohl jetzt nur noch einen Job im gD bekommen oder solange weiter machen + Master nebenbei, bis ich mich dann auf den hD bewerben kann :P

Weiß denn einer, ob aktuell die Nachfrage nach Stellen im Öffentlichen Dienst zugenommen hat? Habe etwas hierzu etwas Gelsen, dass die Nachfrage/ Attraktivität bei vielen Leuten zugenommen hat und es daher auch mehr Bewerber gibt. Kann das zufällig einer für NRW bestätigen? Merkt man das wirklich?

Dies würde ja bedeuten, dass es natürlich aktuell noch schwerer ist, einen Job im öD zu bekommen als Quereinsteiger...

Organisator:
Ganz allgemein gibt es nicht den öffentlichen Dienst, sondern eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Arbeitgebern. In der klassischen Leistungsverwaltung z.B. sind Quereinsteiger seltener als in der Öffentlichkeitsarbeit.

Insoweit kommte es auf deine Eignung, Leistung und Befähigung für deinen konkreten Jobwunsch an.

Besserwisser123:

--- Zitat von: Organisator am 15.04.2021 08:05 ---Ganz allgemein gibt es nicht den öffentlichen Dienst, sondern eine Vielzahl von ganz unterschiedlichen Arbeitgebern. In der klassischen Leistungsverwaltung z.B. sind Quereinsteiger seltener als in der Öffentlichkeitsarbeit.

Insoweit kommte es auf deine Eignung, Leistung und Befähigung für deinen konkreten Jobwunsch an.

--- End quote ---

Da gebe ich dir vollkommen Recht. Deshalb hoffe ich, mit "öffentlicher Dienst" wissen alle worauf ich hinaus möchte  ;D Also grundsätzlich interessiert mich am meisten der Arbeitgeber das Land.NRW also die entsprechenden Ministerien des Landes NRW. Ich schätze nur hier ist es auch super schwer (aktuell) als Quereinsteiger reinzukommen. Ich meine versuchen tue/werde ich es, weil es einfach diverse offene Stellen für "andere Bewerber" also Quereinsteiger gibt, die nicht ihre Ausbildung/Studium in der Verwaltung gemacht haben.

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