Ich würde solch eine Abrede so gestalten, dass die Mankovergütung zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gezahlt wird, also insofern dem AN kein Nachteil entsteht. Allerdings habe ich außerdem gelesen, dass man die Haftung auf die Höhe des Mankogeldes begrenzen müsste, was die Mankoabrede im Grunde genommen absurd macht.
Schade, dass niemand Erfahrung damit gesammelt hat.