Mögliche Regelungen des TV-L zB Zulagen etc.

Begonnen von Krynup, 15.04.2021 20:33

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DiVO

Bei uns wird die Zulage nach § 16 Abs. 5 nur dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter tatsächlich gehen möchte. Um dies zu belegen, muss er ein Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorlegen. Kann er das nicht, gibts keine Zulage.

WasDennNun

Zitat von: DiVO in 17.04.2021 10:55
Bei uns wird die Zulage nach § 16 Abs. 5 nur dann gezahlt, wenn der Mitarbeiter tatsächlich gehen möchte. Um dies zu belegen, muss er ein Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorlegen. Kann er das nicht, gibts keine Zulage.
Ja, solche inkompetente Personalmanagmentabteilungen kenne ich auch. Sind regelmäßig daran gescheitert, dass die Angeboten dann besser waren und zeitnah nicht überboten werden konnten.
So verliert man halt die guten Mitarbeiter und behält die Nulpen.