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Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht

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Luis1703:
Hallo,
leider ist mir noch nicht bekannt wie meine Stelle bewertet ist. Ich hoffe das ich da noch Einsicht bekomme. Dazu meine Frage:
Kann ich bei der Einsicht zur Stellenbewertung erkennen wie und mit welchen Tätigkeitsmerkmalen meine Stelle bewertet ist oder sehe ich nur die reine Bewertung?

Ich weiß das man Tarifbewerungen nicht mit DO Bewertungen vergleichen darf. Aber wenn doch zwei Personen die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben sollten doch die beiden Systeme zu vergleichbaren Ergebnissen kommen und nicht die Besoldungsgruppe zwei Gruppen unter der Entgeltgruppe liegen?

Nach meinem Wissenstand und was ich hier gelesen habe wird bei der Bewertung nur die Tätigkeit bewertet. Die Ausbildung (Techniker, Dipl-Ing FH oder Dipl-Ing TU) kann als Voraussetzung für die Besetzung angegeben werden, spielt aber doch für die reine Bewertung keine Rolle?

Viele Dank

Lars73:
Warum sollen verschiedene Systeme nicht zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen?

Casiopeia1981:
Hi Luis1703,

für mein Verständnis: Du bist DO-Angestellter in der UV?

Organisator:

--- Zitat von: Luis1703 am 14.04.2021 11:37 ---Ich weiß das man Tarifbewerungen nicht mit DO Bewertungen vergleichen darf. Aber wenn doch zwei Personen die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben sollten doch die beiden Systeme zu vergleichbaren Ergebnissen kommen und nicht die Besoldungsgruppe zwei Gruppen unter der Entgeltgruppe liegen?

--- End quote ---

Da beide System nicht miteinander vergelichbar sind, kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So können nach E 9b bewertete Tätigkeiten auch von einem Beamten A 13g übernommen werden, ohne dass dies zu beanstanden wäre. Oder auch Tätigkeiten nach E 12 von einem Beamten A 9g.

Luis1703:
Ja ich bin DO Angestellter

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