Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht

<< < (2/2)

Luis1703:
@Organisator
Ja das habe ich ja befürchtet. Aber das der Unterschied so extrem sein kann, hätte ich nicht gedacht. Da muss sich ja keiner wundern wenn bei diesen Konstellation Frust aufkommt.

Organisator:
Fachlich kann ich nur für Beamte / Tarifbeschäftigte sprechen, die Anwendung des DO-Rechts müsstest du übernehmen ;)

Die gefühlten Ungerechtigkeiten können auch systemimmanent sein. So ist es bei der gebündelten Dienstpostenbewertung möglich, dass die gleiche Tätigkeit von z.B. einem Beamten A 9g und einem Beamten A 11 wahrgenommen wird.

Ungerecht ist es aus meiner Sicht nicht, da das eine System laufbahnbezogen ist und das andere sich an der übertragenen Tätigkeit orientiert. So kann man sich im Vorfeld für das eine oder andere System mit den damit verbundenen Nachteilen, aber auch Vorteilen entscheiden.

Mögliche Ursache für die gefühlte Ungerechtigkeit ist auch die zufällig ähnliche Benennung der Entgelt- und Besoldungsgruppen in Zahlen. Inhaltlich ist aber z.B. eine E 11 nicht mit einer A 11 vergleichbar.

Insoweit gibt es keinen Grund für Frust, sondern eher ein Missverständnis hinsichtlich der (nicht vorhandenen) Vergleichbarkeit von "E" und "A"

Luis1703:
OK die Problematik ist also doch immer die Gleiche. Die Systeme dürfen nicht verglichen werden und trotzdem werden die Stellen mit E14 /A14 ausgeschrieben.

WasDennNun:

--- Zitat von: Luis1703 am 17.04.2021 10:46 ---OK die Problematik ist also doch immer die Gleiche. Die Systeme dürfen nicht verglichen werden und trotzdem werden die Stellen mit E14 /A14 ausgeschrieben.

--- End quote ---
Oder MIT A11/A12 oder mit A6/E9b oder mit ....

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version