Autor Thema: Höhergruppierungantrag-Eingruppierungsfestellungsklage DO Recht  (Read 2373 times)

Luis1703

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Hallo,
leider ist mir noch nicht bekannt wie meine Stelle bewertet ist. Ich hoffe das ich da noch Einsicht bekomme. Dazu meine Frage:
Kann ich bei der Einsicht zur Stellenbewertung erkennen wie und mit welchen Tätigkeitsmerkmalen meine Stelle bewertet ist oder sehe ich nur die reine Bewertung?

Ich weiß das man Tarifbewerungen nicht mit DO Bewertungen vergleichen darf. Aber wenn doch zwei Personen die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben sollten doch die beiden Systeme zu vergleichbaren Ergebnissen kommen und nicht die Besoldungsgruppe zwei Gruppen unter der Entgeltgruppe liegen?

Nach meinem Wissenstand und was ich hier gelesen habe wird bei der Bewertung nur die Tätigkeit bewertet. Die Ausbildung (Techniker, Dipl-Ing FH oder Dipl-Ing TU) kann als Voraussetzung für die Besetzung angegeben werden, spielt aber doch für die reine Bewertung keine Rolle?

Viele Dank

Lars73

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Warum sollen verschiedene Systeme nicht zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen führen?

Casiopeia1981

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Hi Luis1703,

für mein Verständnis: Du bist DO-Angestellter in der UV?

Organisator

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Ich weiß das man Tarifbewerungen nicht mit DO Bewertungen vergleichen darf. Aber wenn doch zwei Personen die exakt gleichen Tätigkeiten ausüben sollten doch die beiden Systeme zu vergleichbaren Ergebnissen kommen und nicht die Besoldungsgruppe zwei Gruppen unter der Entgeltgruppe liegen?

Da beide System nicht miteinander vergelichbar sind, kann es zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So können nach E 9b bewertete Tätigkeiten auch von einem Beamten A 13g übernommen werden, ohne dass dies zu beanstanden wäre. Oder auch Tätigkeiten nach E 12 von einem Beamten A 9g.

Luis1703

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Ja ich bin DO Angestellter

Luis1703

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@Organisator
Ja das habe ich ja befürchtet. Aber das der Unterschied so extrem sein kann, hätte ich nicht gedacht. Da muss sich ja keiner wundern wenn bei diesen Konstellation Frust aufkommt.

Organisator

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Fachlich kann ich nur für Beamte / Tarifbeschäftigte sprechen, die Anwendung des DO-Rechts müsstest du übernehmen ;)

Die gefühlten Ungerechtigkeiten können auch systemimmanent sein. So ist es bei der gebündelten Dienstpostenbewertung möglich, dass die gleiche Tätigkeit von z.B. einem Beamten A 9g und einem Beamten A 11 wahrgenommen wird.

Ungerecht ist es aus meiner Sicht nicht, da das eine System laufbahnbezogen ist und das andere sich an der übertragenen Tätigkeit orientiert. So kann man sich im Vorfeld für das eine oder andere System mit den damit verbundenen Nachteilen, aber auch Vorteilen entscheiden.

Mögliche Ursache für die gefühlte Ungerechtigkeit ist auch die zufällig ähnliche Benennung der Entgelt- und Besoldungsgruppen in Zahlen. Inhaltlich ist aber z.B. eine E 11 nicht mit einer A 11 vergleichbar.

Insoweit gibt es keinen Grund für Frust, sondern eher ein Missverständnis hinsichtlich der (nicht vorhandenen) Vergleichbarkeit von "E" und "A"

Luis1703

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OK die Problematik ist also doch immer die Gleiche. Die Systeme dürfen nicht verglichen werden und trotzdem werden die Stellen mit E14 /A14 ausgeschrieben.

WasDennNun

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OK die Problematik ist also doch immer die Gleiche. Die Systeme dürfen nicht verglichen werden und trotzdem werden die Stellen mit E14 /A14 ausgeschrieben.
Oder MIT A11/A12 oder mit A6/E9b oder mit ....