Fachlich kann ich nur für Beamte / Tarifbeschäftigte sprechen, die Anwendung des DO-Rechts müsstest du übernehmen
Die gefühlten Ungerechtigkeiten können auch systemimmanent sein. So ist es bei der gebündelten Dienstpostenbewertung möglich, dass die gleiche Tätigkeit von z.B. einem Beamten A 9g und einem Beamten A 11 wahrgenommen wird.
Ungerecht ist es aus meiner Sicht nicht, da das eine System laufbahnbezogen ist und das andere sich an der übertragenen Tätigkeit orientiert. So kann man sich im Vorfeld für das eine oder andere System mit den damit verbundenen Nachteilen, aber auch Vorteilen entscheiden.
Mögliche Ursache für die gefühlte Ungerechtigkeit ist auch die zufällig ähnliche Benennung der Entgelt- und Besoldungsgruppen in Zahlen. Inhaltlich ist aber z.B. eine E 11 nicht mit einer A 11 vergleichbar.
Insoweit gibt es keinen Grund für Frust, sondern eher ein Missverständnis hinsichtlich der (nicht vorhandenen) Vergleichbarkeit von "E" und "A"