Autor Thema: Abmahnung möglich?  (Read 10435 times)

FBFlo

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Abmahnung möglich?
« am: 14.04.2021 13:28 »
Hallo, mal eine Frage:

Der Arbeitnehmer befindet sich seit einigen Monaten im Krankenstand bei seinem Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer schickt bei jeder Verlängerung der Krankheit das ärztliche Attest direkt an den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer nennt aber nicht die mögliche Dauer der Krankheit, die sich wie gesagt schon über Monate hinzieht. In Paragraph 5 EntgFG steht (Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Nur die Voraussichtliche Dauer setzt sich immer aus einer oder zwei Wochen AU-Bescheinigungen zusammen, somit kann man nicht wirklich von der voraussichtlichen Dauer der Krankheit sprechen, da der Arbeitgeber keine Planung wegen der Stellenbesetzung machen kann.
Kann der Arbeitnehmer evtl. abgemahnt werden wenn er dem Arbeitgeber nicht die (ungefähre) Dauer der Krankheit in Ihrer Gesamtheit meldet bzw. mitteilt.

Gruß



Viele Grüße
XMX

Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #1 am: 14.04.2021 13:32 »
Er teilt doch die voraussichtliche Dauer mittels der AU-Bescheinigung mit, in der jeweils das voraussichtliche Ende der AU ja aufgeführt ist.

Unknown

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #2 am: 14.04.2021 13:36 »
Mir stellt sich die Frage woher der AN wissen soll wielange er weiterhin krank ist. Je nach Krankheit lässt sich das nicht einschätzen.
Was interessiert dem AN wenn der AG aufgrund seiner unfähigen Organisation nicht in der Lage ist die Stelle nach zu besetzen? Was spricht dagegen die Stelle nach zu besetzen und wenn der AN wieder da ist den neuen Mitarbeiter woanders einzusetzen? Für mich hört sich das so an, dass die Unfähigkeit des AG den Arbeitsplatz neu zu besetzen auf den AN mit einer Abmahnung abgewälzt werden soll.

FBFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #3 am: 14.04.2021 13:38 »
ergo käme nur eine Krankheitsbedingte Kündigung in die engere Auswahl, da müsste dann der AN beweisen wie lange seine Krankheit andauern würde. 

Lars73

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #4 am: 14.04.2021 13:43 »
Woraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Prognose des Arztes falsch ist und dies der Beschäftigte auch wissen konnte?

Eine Abmahnung wäre nur zu überlegen, wenn ein beschäftigter der für 2 Wochen krank geschrieben ist ankündigt noch 6 Monate krank zu sein.

Die Kündigung hätte nach dem bisherigen Vortrag wenig Aussicht auf Erfolg.

Gab es schon ein Gesprächsangebot im Rahmen von BEM?

FBFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #5 am: 14.04.2021 13:47 »


Gab es schon ein Gesprächsangebot im Rahmen von BEM?

ja mehrere

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #6 am: 14.04.2021 14:16 »
ergo käme nur eine Krankheitsbedingte Kündigung in die engere Auswahl, da müsste dann der AN beweisen wie lange seine Krankheit andauern würde.
und, was würdet ihr machen, wenn der Angestellte euch sagt: ich weiß es besser als der Arzt, der sagt nur 2 Wochen, aber ich sage euch, es sind bestimmt 6 Monate bis zur meiner Gesundung?

oder wenn der Arzt auf die AU schreibt voraussichtlich 3 Monate und der AN kommt dann nach 5 Tagen gesund zur Arbeit.

FBFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #7 am: 14.04.2021 14:22 »

@WasDennNun,

das stimmt dann mal auch wieder, aber wie würde dann eine mögliche Lösung aussehen?

TuxFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #8 am: 14.04.2021 15:27 »
Der Arbeitnehmer wird mit Sicherheit wissen, wie lange er mindestens noch krank ist.
Wenn ich eine länger andauernde Krankheit / Verletzung haben würde, wäre doch die erste Frage an den Arzt wann und ob ich erfahrungsgemäß wieder vollständig gesund werde. Der AN wird wohl kaum alle zwei Wochen zum Arzt gehen und sich dort dann überraschen lassen, ob er nun gesund ist oder nicht.


Das dass Gespräch mit dem AG nicht gesucht wurde, deutet für mich darauf hin, dass das Verhältnis nicht besonders gut zu sein scheint. Denn selbst wenn man den Grund der Krankheit nicht erläutern möchte, sollte es es doch möglich sein, eine Prognose anhand der Aussagen des Arztes zu treffen. Wunderheilung gibt es selten. Auch die Aussage, dass es auf jeden Fall noch mehrere Wochen / Monate dauert, weil z.B. auf einen Facharzttermin oder den Abschluss einer Therapie gewartet werden muss, wäre etwas, mit dem der AG besser planen könnte.


Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #9 am: 14.04.2021 16:15 »
Wie lange er krank ist, ist doch völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist, wie lange er noch arbeitsunfähig ist. Inwiefern sollte er dies besser beurteilen können als der bescheinigende Arzt?

TuxFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #10 am: 14.04.2021 16:40 »
Meiner Meinung nach gehört es sich einfach nicht, den AG komplett im Dunkeln zu lassen. Neben dem AG betrifft es ja auch unter Umständen auch die unmittelbaren Kollegen, denen dann ggf. Mehrarbeit aufgebrummt wird.

So verhält man sich wahrscheinlich nur, wenn das Verhältnis zu AG und Kollegen bereits gestört ist (aus welchem Grund auch immer). Besser wird es durch so ein Verhalten mit auch nicht.

Wunderheilung von heute auf morgen gibt es nur sehr selten, von daher lässt sich mit Sicherheit eine Aussage treffen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit mindestens noch bestehen wird. Was der AG dann daraus macht, ist ja seine Sache.

Aber zurück zum Thema: Das die Dauer der Gesamtheit der Krankheit nicht immer abgeschätzt werden kann, liegt ja auf der Hand. Auf der Grundlage wird also eine Abmahnung mit Sicherheit nicht möglich sein.

Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #11 am: 14.04.2021 16:52 »
Und inwiefern sollte er dies besser beurteilen können als der bescheinigende Arzt?

Wie bereits ausgeführt, kommt es auf die Dauer der Krankheit nicht an, sondern auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Deren voraussichtliche Dauer ist expressis verbis der ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu entnehmen, denn dort wird u.a. bescheinigt: „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich“.

TuxFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #12 am: 14.04.2021 17:14 »
Du möchtest also damit sagen, dass der Arzt beim ausstellen der AU nicht weiß, ob diese mindestens noch eine Woche Woche oder vielleicht sogar 6 Monate dauert? Natürlich weiß er das und der AN mit Sicherheit auch. Allerdings darf der Arzt die AU laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) nicht für unbegrenzt lange Zeit in der Zukunft ausstellen. Wenn ich mich richtig entsinne sind es 14 Tage, in Ausnahmefällen vielleicht auch länger.

Deine Aussage macht also so keinen Sinn.
Sowohl Arzt und AN wissen mit Sicherheit wie lange es mindestens noch dauert (und das wird deutlich mehr sein, als auf der AU steht). Der AN möchte in diesem Fall einfach nur nicht mit dem AG reden.


Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #13 am: 14.04.2021 17:45 »
Mag sein, daß der Pöbelquacksalberverband seinen Vertragsärzten im Binnenverhältnis derlei vorschreibt oder es entgegen der gesetzlichen Regelung zumindest versucht, es ändert aber nichts an Aussage zur voraussichtlichen Dauer und nur schwer zu erschütterndem Beweiswert der AU-Bescheinigung - ebensowenig wie Binnenrecht des Pöbelquacksalberverbands den Quacksalber vor der Inanspruchnahme auf Schadensersatz bei Eintritt eines solchen aufgrund einer wider besseren Wissens falsch bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit schützt.

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #14 am: 14.04.2021 17:50 »
Du möchtest also damit sagen, dass der Arzt beim ausstellen der AU nicht weiß, ob diese mindestens noch eine Woche Woche oder vielleicht sogar 6 Monate dauert? Natürlich weiß er das und der AN mit Sicherheit auch. Allerdings darf der Arzt die AU laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) nicht für unbegrenzt lange Zeit in der Zukunft ausstellen. Wenn ich mich richtig entsinne sind es 14 Tage, in Ausnahmefällen vielleicht auch länger.
Wenn man eine TumorOP inkl Chemo inkl Reha hat, dann steht da nicht 14 Tage.
das stimmt dann mal auch wieder, aber wie würde dann eine mögliche Lösung aussehen?
Den AN mitteilen, dass man nicht damit rechnet, dass er in den nächsten 6 Monate wieder einsatzfähig ist, da ja keine BEM gewünscht ist.
Und man von daher seine Tätigkeiten mit einer neuen Arbeitskraft besetzen wird.
Über den Einsatzort und den neuen auszuübenden Tätigkeiten kann man sich dann nach Genesung oder im Rahmen einer BEM näher unterhalten.