Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Abmahnung möglich?

(1/9) > >>

FBFlo:
Hallo, mal eine Frage:

Der Arbeitnehmer befindet sich seit einigen Monaten im Krankenstand bei seinem Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer schickt bei jeder Verlängerung der Krankheit das ärztliche Attest direkt an den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer nennt aber nicht die mögliche Dauer der Krankheit, die sich wie gesagt schon über Monate hinzieht. In Paragraph 5 EntgFG steht (Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Nur die Voraussichtliche Dauer setzt sich immer aus einer oder zwei Wochen AU-Bescheinigungen zusammen, somit kann man nicht wirklich von der voraussichtlichen Dauer der Krankheit sprechen, da der Arbeitgeber keine Planung wegen der Stellenbesetzung machen kann.
Kann der Arbeitnehmer evtl. abgemahnt werden wenn er dem Arbeitgeber nicht die (ungefähre) Dauer der Krankheit in Ihrer Gesamtheit meldet bzw. mitteilt.

Gruß



Viele Grüße
XMX

Spid:
Er teilt doch die voraussichtliche Dauer mittels der AU-Bescheinigung mit, in der jeweils das voraussichtliche Ende der AU ja aufgeführt ist.

Unknown:
Mir stellt sich die Frage woher der AN wissen soll wielange er weiterhin krank ist. Je nach Krankheit lässt sich das nicht einschätzen.
Was interessiert dem AN wenn der AG aufgrund seiner unfähigen Organisation nicht in der Lage ist die Stelle nach zu besetzen? Was spricht dagegen die Stelle nach zu besetzen und wenn der AN wieder da ist den neuen Mitarbeiter woanders einzusetzen? Für mich hört sich das so an, dass die Unfähigkeit des AG den Arbeitsplatz neu zu besetzen auf den AN mit einer Abmahnung abgewälzt werden soll.

FBFlo:
ergo käme nur eine Krankheitsbedingte Kündigung in die engere Auswahl, da müsste dann der AN beweisen wie lange seine Krankheit andauern würde. 

Lars73:
Woraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Prognose des Arztes falsch ist und dies der Beschäftigte auch wissen konnte?

Eine Abmahnung wäre nur zu überlegen, wenn ein beschäftigter der für 2 Wochen krank geschrieben ist ankündigt noch 6 Monate krank zu sein.

Die Kündigung hätte nach dem bisherigen Vortrag wenig Aussicht auf Erfolg.

Gab es schon ein Gesprächsangebot im Rahmen von BEM?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version