Autor Thema: Abmahnung möglich?  (Read 10316 times)

FBFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #15 am: 14.04.2021 18:14 »
BEMs wurden angeboten aber nicht in Anspruch genommen.

FBFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #16 am: 14.04.2021 20:01 »
Nu mit der Vorhersage der Krankheit ist es so eine Sache, wenn die Krankheit ein oder zwei Monte geht, aber bei über 4 Monaten kann man nach Aufforderung schon eine Aussage treffen wie lange das Ganze noch gehen wird und das ist nicht Zuviel verlangt hier hat der AN auch eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem AG.

Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #17 am: 14.04.2021 20:21 »
Dieser Pflicht kommt er durch Vorlage der ärztlichen Bescheinigung doch vollumfänglich nach, denn in dieser wird ja auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

FBFlo

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #18 am: 14.04.2021 20:29 »
Dann würde nur eine krankheitsbedingten Kündigung gehen, auch wenn wir mit dieser kein Erfolg haben. Aber so zwingen wir den TB wenigstens zu einer Reaktion.
Und die Möglichkeit eines Erfolges besteht in dem Fall dennoch, denn dann muss der TB den Nachweis bringen über eine mögliche Prognose

Spid

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #19 am: 14.04.2021 20:38 »
Die mutmaßlich in einer Kündigungsschutzklage bestehen wird, in der bestritten wird, daß die Kündigung sozial gerechtfertigt sei. Diese müßte der AG darlegen, ich sehe nicht, daß das gelänge oder daß der AN sich weitergehend einlassen müßte. Was wäre dadurch gewonnen?

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #20 am: 15.04.2021 07:35 »
BEMs wurden angeboten aber nicht in Anspruch genommen.
Doofe Frage, worum geht es euch?
Wenn der AN sagt:
ich bin jetzt noch voraussichtlich 6 Monate krank. Was würde es euch bringen?
Er kann nach 6 Monaten weitere 6 Monate AU sein, oder er kann morgen vor der Tür stehen und seinen Dienst antreten, obwohl auf der AU noch 14 Tage steht.

Also spricht doch nichts dagegen, so zu handeln, als ob er nicht wieder kommt.
Sprich die Stelle zu nächst temporär neu zu besetzten und den Kollegen auf ein Abstellgleis zu stellen und dies ihm mitteilen.


Oder zweifelt ihr die Korrektheit der AU an?

Kaiser80

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #21 am: 15.04.2021 07:56 »

Oder zweifelt ihr die Korrektheit der AU an?


So ist zumindest mein Eindruck. So den Zweifel bestehen oder die Vermutung der bescheinigende Arzt und der AN begehen Betrug müsste seitens des AG anders gehandelt als mit ner Abmahnung.

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #22 am: 15.04.2021 08:03 »

Oder zweifelt ihr die Korrektheit der AU an?


So ist zumindest mein Eindruck. So den Zweifel bestehen oder die Vermutung der bescheinigende Arzt und der AN begehen Betrug müsste seitens des AG anders gehandelt als mit ner Abmahnung.
Dann könnte man ja auch via Medizinische Dienst da "Druck" aufbauen.

Kaiser80

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #23 am: 15.04.2021 08:09 »
Eben.

Der AU kommt ja i.d.R. ein hoher Beweiswert zu. Deswegen Abmahnung->Sinnlos. Krankheitsbedingte Kündigung->Sinnlos.

Landsknecht

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #24 am: 21.04.2021 12:27 »
Eine Vorstellung beim Betriebsarzt wäre doch der nächste Schritt, was soll der Käse mit Abmahnung etc. Dort kann ja geklärt werden, wann und unter welchen Umständen der AN wieder arbeiten kann. Bei schlechter Prognose könnte man dann auch eine Krankheitsvertretung einstellen, evtl. befristet.

WasDennNun

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #25 am: 21.04.2021 12:46 »
Eine Vorstellung beim Betriebsarzt wäre doch der nächste Schritt, was soll der Käse mit Abmahnung etc. Dort kann ja geklärt werden, wann und unter welchen Umständen der AN wieder arbeiten kann. Bei schlechter Prognose könnte man dann auch eine Krankheitsvertretung einstellen, evtl. befristet.
Bei ganz schlechter Prognose könnte man kündigen.

dregonfleischer

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #26 am: 21.04.2021 17:05 »
so ein Problem hab wir hier auch der Teamleiter natuerlich Beamter hat sich mit Rücken vor circa 1 Jahr verabschiedet  natuerlich Beamter meistens schickt er Krankmeldungen von 1 oder 2 Wochen länger darf wohlnur der Erbsendoktor die Stelle wird wegen schlechter Vorgesetzter nicht nach besetzt zum abdrehen weil sich hier bei der Vertretung die nicht mal eine Zulage bekommt die Vorgänge an die Decke stapeln dazu kommt was der oberhammer ist das der kranke Kollege wohl eh plant in Ruhestand zugehen und nicht mehr wieder kommen wird

Isie

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #27 am: 21.04.2021 18:09 »
Was soll ein Erbsendoktor sein? Und wo ist die Interpunktion?

clarion

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #28 am: 21.04.2021 21:22 »
@ dregonfleischer

Beamte bekommen den Sold weiter bezahlt,  TB bekommen nach 6 Wochen Krankengeld und man könnte vom gesparten Lohnzumindest der Theorie nach  die Stelle befristet besetzen.

Ich verstehe aber wirklich nicht,  dass in solchen Fällen die Beamten nicht zum Amtsarzt  geschickt werden, v.a. dann nicht, wenn es heißt, dass kein Wille besteht,  zurück zu kehren.

Landsknecht

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Antw:Abmahnung möglich?
« Antwort #29 am: 22.04.2021 12:29 »
so ein Problem hab wir hier auch der Teamleiter natuerlich Beamter hat sich mit Rücken vor circa 1 Jahr verabschiedet  natuerlich Beamter meistens schickt er Krankmeldungen von 1 oder 2 Wochen länger darf wohlnur der Erbsendoktor die Stelle wird wegen schlechter Vorgesetzter nicht nach besetzt zum abdrehen weil sich hier bei der Vertretung die nicht mal eine Zulage bekommt die Vorgänge an die Decke stapeln dazu kommt was der oberhammer ist das der kranke Kollege wohl eh plant in Ruhestand zugehen und nicht mehr wieder kommen wird

Kommt auf das Landesgesetz an, aber in Bayern könnte er schon in den Ruhestand versetzt werden. Aufforderung zum Amtsarzt sollte erfolgen, bei Nichterscheinen kann in den Ruhestand versetzt werden. Aber vielleicht wissen eure Vorgesetzten ja etwas was ihr nicht wisst, solls geben....