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Abmahnung möglich?

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WasDennNun:

--- Zitat von: FBFlo am 14.04.2021 18:14 ---BEMs wurden angeboten aber nicht in Anspruch genommen.

--- End quote ---
Doofe Frage, worum geht es euch?
Wenn der AN sagt:
ich bin jetzt noch voraussichtlich 6 Monate krank. Was würde es euch bringen?
Er kann nach 6 Monaten weitere 6 Monate AU sein, oder er kann morgen vor der Tür stehen und seinen Dienst antreten, obwohl auf der AU noch 14 Tage steht.

Also spricht doch nichts dagegen, so zu handeln, als ob er nicht wieder kommt.
Sprich die Stelle zu nächst temporär neu zu besetzten und den Kollegen auf ein Abstellgleis zu stellen und dies ihm mitteilen.


Oder zweifelt ihr die Korrektheit der AU an?

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.04.2021 07:35 ---
Oder zweifelt ihr die Korrektheit der AU an?


--- End quote ---

So ist zumindest mein Eindruck. So den Zweifel bestehen oder die Vermutung der bescheinigende Arzt und der AN begehen Betrug müsste seitens des AG anders gehandelt als mit ner Abmahnung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 15.04.2021 07:56 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.04.2021 07:35 ---
Oder zweifelt ihr die Korrektheit der AU an?


--- End quote ---

So ist zumindest mein Eindruck. So den Zweifel bestehen oder die Vermutung der bescheinigende Arzt und der AN begehen Betrug müsste seitens des AG anders gehandelt als mit ner Abmahnung.

--- End quote ---
Dann könnte man ja auch via Medizinische Dienst da "Druck" aufbauen.

Kaiser80:
Eben.

Der AU kommt ja i.d.R. ein hoher Beweiswert zu. Deswegen Abmahnung->Sinnlos. Krankheitsbedingte Kündigung->Sinnlos.

Landsknecht:
Eine Vorstellung beim Betriebsarzt wäre doch der nächste Schritt, was soll der Käse mit Abmahnung etc. Dort kann ja geklärt werden, wann und unter welchen Umständen der AN wieder arbeiten kann. Bei schlechter Prognose könnte man dann auch eine Krankheitsvertretung einstellen, evtl. befristet.

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