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Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?

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Verwaltungsanfänger:
Hallo in die Runde,

bei der Verwaltung, bei welcher ich beschäftigt bin, wird die Vorlage der AU-Meldung im Original verlangt. Eine Vorlage nur per Mail als pdf etc. wird nicht als "Original" gewertet und die Fehlzeit wird bis die Vorlage in Papierform erfolgt wie krank ohne Attest gewertet. 

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, welche die Vorlage der Original-AU vorschreibt?

Bei der Krankenkasse kann ich diese inzwischen bereits digital einreichen.

Wie wird das bei Euch in der Verwaltung gehandhabt bzw. gesehen?

Freu mich über Eure Rückmeldungen  ;D

Spid:
§5 Abs. 1 EFZG regelt doch eindeutig, daß die ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist. Da steht nicht Ablichtung, Foto oder was auch immer.

Verwaltungsanfänger:
Das ist auch das Argument bei unserer Verwaltung / Personalstelle.

Ich finde in Zeiten der Digitalisierung könnte hier doch etwas Spielraum in der Art (Original / Foto / Ablichtung etc.) möglich sein.

Ist das tatsächlich noch gängige Handhabe, dass diese Regelung so "eng" ausgelegt wird?

Spid:
Da gibt es überhaupt nichts auszulegen. Es steht dem Gesetzgeber aber frei, die gesetzliche Regelung anzupassen.

Lars73:
Ab Mitte 2022 könnte es ein elektronisches Verfahren hinsichtlich der Übermittlung an die Arbeitgeber geben.

Meine Behörde akzeptiert auch eingescannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Aber darauf gibt es keinen Anspruch. Man muss die Vorgaben einhalten sie für die Behörde gelten in der man beschäftigt ist. Wobei man gut beraten ist grundsätzlich die gesetzliche Vorgaben einzuhalten selbst wenn der Arbeitgeber nicht darauf besteht.

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