Autor Thema: Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?  (Read 1882 times)

Verwaltungsanfänger

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Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« am: 14.04.2021 13:38 »
Hallo in die Runde,

bei der Verwaltung, bei welcher ich beschäftigt bin, wird die Vorlage der AU-Meldung im Original verlangt. Eine Vorlage nur per Mail als pdf etc. wird nicht als "Original" gewertet und die Fehlzeit wird bis die Vorlage in Papierform erfolgt wie krank ohne Attest gewertet. 

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, welche die Vorlage der Original-AU vorschreibt?

Bei der Krankenkasse kann ich diese inzwischen bereits digital einreichen.

Wie wird das bei Euch in der Verwaltung gehandhabt bzw. gesehen?

Freu mich über Eure Rückmeldungen  ;D

Spid

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #1 am: 14.04.2021 13:52 »
§5 Abs. 1 EFZG regelt doch eindeutig, daß die ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist. Da steht nicht Ablichtung, Foto oder was auch immer.

Verwaltungsanfänger

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #2 am: 14.04.2021 14:03 »
Das ist auch das Argument bei unserer Verwaltung / Personalstelle.

Ich finde in Zeiten der Digitalisierung könnte hier doch etwas Spielraum in der Art (Original / Foto / Ablichtung etc.) möglich sein.

Ist das tatsächlich noch gängige Handhabe, dass diese Regelung so "eng" ausgelegt wird?

Spid

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #3 am: 14.04.2021 14:05 »
Da gibt es überhaupt nichts auszulegen. Es steht dem Gesetzgeber aber frei, die gesetzliche Regelung anzupassen.

Lars73

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #4 am: 14.04.2021 14:09 »
Ab Mitte 2022 könnte es ein elektronisches Verfahren hinsichtlich der Übermittlung an die Arbeitgeber geben.

Meine Behörde akzeptiert auch eingescannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Aber darauf gibt es keinen Anspruch. Man muss die Vorgaben einhalten sie für die Behörde gelten in der man beschäftigt ist. Wobei man gut beraten ist grundsätzlich die gesetzliche Vorgaben einzuhalten selbst wenn der Arbeitgeber nicht darauf besteht.


was_guckst_du

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #5 am: 14.04.2021 15:14 »
...allerdings gibt es mittlerweile auch Krankschreibungen über entsprechende Apps per Video...alle Unterlagen (Rezepte, DU, AU etc. bekommt man ausschließlich per pdf mit digitaler Unterschrift)...

...habe ich auch schon genutzt und gab keine Schwierigkeiten (weder beim AG, noch bei PKV oder Beihilfe)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #6 am: 14.04.2021 15:19 »
Es ist nicht das Problem des AG, wenn der AN irgendwelche Dienstleister seiner Wahl in Anspruch nehmen, die dem Formerfordernis nicht oder nicht zeitgerecht Genüge tun. Wir akzeptieren vorab auch elektronisch. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

was_guckst_du

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Antw:Vorlage AU-Meldung im Original notwendig?
« Antwort #7 am: 14.04.2021 15:24 »
...manche AG lieben halt noch das klassische Papier, dass sie irgendwo abheften...wenn sie dann endlich eine elktronische Personalakte führen, scannen sie das Papier ein und heften es sicherheitshalber nochmal irgend wo ab... 8)

...ist wie das Jodeldiplom...da hat man was in der Hand ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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