Die rechtliche Sachlage ist ja klar.
Aber bei Urlaubswarnung, Krieg etc bestünde ja in der Theorie die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme (so sich die AVP einig sind).
Und? Freiwillig auf irgendwas einigen kann man ja auch in diesem Fall, sowohl, wenn man wollte.
Dies tut sie bei der Q-Anordnung ja eben grundsätzlich nicht.
Natürlich: Der An und der Ag könnten sich darüber einigen den Urlaub zurückzugeben, der An könnte dann entweder Home Office machen und regulär arbeiten oder kein Home Office und der AG müsste dann regulär kein Geld für den MA ausgeben.
Warum man allerdings in Q freiwillig HomeOffice machen sollte....
Und warum ein Ag freiwillig dem MA seinen Urlaub wieder geben soll, weil ihm seine Urlaubsplanung um die Ohren geflogen ist....
So ist es ja nur ein Win Situation für den Staat, da er ja nicht für die Q Zeit den An bezahlen muss.
Und freiwillig kann man ja ne Menge machen.