Es ist doch gut, wenn du Urlaub hattest. So bekommst du 100% deines Gehalts bezahlt.
Wenn du in der Quarantäne krank bist und das dem Gesundheitsamt bei der Befragung mitgeteilt hast gilt folgendes:
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem IfSG besteht im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) angeordnete Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, gegen die direkt eine Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB. Weiterhin ist zu beachten, dass die Quarantäne ursächlich für den Verdienstausfall sein muss.
Das bedeutet, wenn du während der Quarantäne krank bist und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen kannst, und auch dem Gesundheitsamt bei der Befragung mitgeteilt hast, dass du Beschwerden hast, kann der Arbeitgeber keine Entschädigung für dich beantragen.
Denn dazu benötigt der Arbeitgeber von dir eine schriftliche Versicherung, dass während der Quarantäne keine Krankheit vorlag. Und das kannst du ja gar nicht schriftlich bestätigen, wenn du krank warst und den Arzt aufgesucht hattest.
Somit bist du zwar in Quarantäne aber ohne Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, da gleichzeitig krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das könnte zu keinem Entgeltanspruch für diesen Zeitraum führen und evtl. auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Somit bist du mit dem genommenen Urlaubstagen meiner persönlichen Meinung nach gut gefahren.
Falls ich falsch liege, bitte ich um einen Hinweis.