Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?
Sascha92:
Endlich einmal jemand der mein Problem versteht.
ExSoldat:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.04.2021 07:14 ---Das wurde vom TE versäumt, weil er sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlassen hat.
--- End quote ---
Das man sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlässt kann man aber nicht jemand anderem (hier: dem Arbeitgeber) vorwerfen. Das funktioniert im deutschen Rechtssystem nur, wenn man sich auf die (falsche) Aussage eines kundigen Dritten verlässt und selbst dann habe ich i.d.R. nur Ersatzansprüche gegen denjenigen, der mir die falsche Auskunft erteilt hat.
Der TE hat sich aber auf die Aussage einer Arzthelferin zu einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt verlassen. Und die Aussage des Gesundheitsamtes, dass die Quarantänebescheinigung die "Krankmeldung" ersetzt ist ja erstmal nicht falsch, denn Sie bewirkt ähnlich wie die "Krankmeldung", dass der AN nicht zur Arbeit erscheinen muss. Genauso wie bei jeder anderen "Krankmeldung" muss ich aber in der Folge zusätzlich noch nachweisen, dass ich auch Arbeitsunfähig war, wenn ich entsprechende Ansprüche (i.d.R. Lohnfortzahlung oder Krankengeld, hier das Gutschreiben des Urlaubs) geltend machen will.
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