Autor Thema: Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?  (Read 7869 times)

Sascha92

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Guten Abend, ich habe eine Frage und vielleicht kann mir eine/einer in dieser Gruppe meine Frage beantworten.
Was passiert wenn ich Urlaub beantragt und genehmigt bekommen habe und ich mich aber mit Corona infiziere und den Urlaub nicht nehmen kann? Verfällt dann mein Urlaub oder wird dieser meinem Konto wieder gutgeschrieben, da ich ja "krank" war.

Spid

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Eine Coronainfektion steht einem Urlaubsantritt nur dann entgegen, wenn damit eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht.

Sascha92

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Wie soll ich das verstehen?
Wenn ich infiziert bin und Symptome habe?

Eukalyptus

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Ich darf vermuten dass leichte Symptome dich nicht arbeitsunfähig machen, und eine alleinige Infektion schon gar nicht.

Sascha92

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Wo finde ich denn die Gesetzesgrundlage hierfür?
Es waren  Symptome mit Kreislaufprobleme, teils Atemnot, starke Kopf und Gliederschmerzen. Fast das ganze Programm.

Spid

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Das ist so zu verstehen, daß weder die Infektion mit noch Symptome einer Infektionskrankheit einem Urlaubsantritt entgegenstehen, sofern keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während des Urlaubs auf, ist die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Grundlage ist naheliegenderweise das BUrlG und die dazu ergangene Rechtsprechung.

Sascha92

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Aber ich konnte meinen Urlaub ja nicht nehmen.
Irgendwie verstehe ich dies nicht. Es geht um 2 Wochen Urlaub der einfach gestrichen wurde. Denn arbeiten konnte ich auf Grund der Symptome und der Quarantäne nicht.

Spid

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Inwiefern wäre er einfach gestrichen worden? Du hattest ihn doch zum entsprechenden Zeitpunkt beantragt und er wurde ja offenkundig auch gewährt. Eine Quarantäne steht dem Urlaub nicht entgegen und schließlich liegt das Risiko für urlaubsstörende Ereignisse grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorlag bzw. diese nicht durch Attest nachgewiesen worden ist, kommt §9 BUrlG nicht zur Anwendung.

Sascha92

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Der Arzt schreibt bei einer Corona Infektion nicht krank. Das macht das Gesundheitsamt. Aber diese Bescheinigung reicht anscheinend nicht aus und ist nicht mit einer AU vom Hausarzt gleichgestellt.

Spid

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Es schreiben sie einige krank, mir fällt da bspw. Heribert Prantl ein. Maßgeblich ist aber die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Das hat mit einer Quarantäne überhaupt nichts zu tun.

Sascha92

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Mein Hausarzt sagte sie dürfen keine Krankmeldung bei einer Corona Infektion ausstellen, dass macht das Gesundheitsamt.

Spid

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Was soll eine Krankmeldung sein? Die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit wird regelmäßig durch niedergelassene Ärzte ausgestellt, unabhängig von der Art der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.

Sascha92

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Bin ich jetzt der Leidtragende nur weil ich keine Krankmeldung vom Arzt bekommen habe? Irgendwas stimmt ja hier nicht.

Ja, mein Hausarzt sagte zu mir das Sie bei einer Corona Infektion keine Krankmeldung ausstellen dürfen. Mein Arzt hat mich sogar angerufen und mir das Ergebnis mitgeteilt, dass mein Testergebnis positiv ist, da ich von ihm die Überweisung für den Coronatest bekommen hatte. Auch wurde ich gefragt wie es mir geht. Da es mir nicht gut ging fragte ich ja ob ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten kann. Dies wurde verneint, da hierfür im Falle das Gesundheitsamt zuständig ist und sie diese AU nicht ausstellen dürfen.

Spid

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Die Auswahl des Dienstleisters obliegt ja Dir, so daß dessen mindere Güte auch Dein Risiko ist. Möglicherweise kannst Du Schadensersatz gegen Deinen Dienstleister erstreiten.

Kat

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AU und Coronainfektion sind doch zweierlei paar Schuhe. Es wird ja nicht jeder krank, der den Virus erwischt und ist dann logischerwiese auch nicht AU sondern nur in Quarantäne, könnte also beispielsweise im Homeoffice weiter arbeiten oder eben seinen Urlaub zu Hause verbringen. Wenn Du aber Covid bekommst und damit krank im Bett liegst, bist Du AU und muß  auch entpsrehcende Bescheinigung bekommen. Wenn Dein Arzt meint, Du bist nicht AU, dann bist Du nicht AU.