Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?

Begonnen von Sascha92, 14.04.2021 21:42

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Sascha92

Sorry, aber das war eine Arzthelferin die mir das sagte. Ich habe über eine Woche im Bett gelegen. Da werden einige auf Anruf mit Schnupfen für 1 Woche krankgeschrieben und bei sowas.... Sorry kann sowas nicht verstehen...

Spid

Dann hättest Du Dir eben einen Dienstleister hinreichender Güte suchen müssen. Der AG hat auch nichts damit zu tun, ob Du einen miserablen Friseur aussuchst.

WasDennNun

Zitat von: Sascha92 in 15.04.2021 06:50
Bin ich jetzt der Leidtragende nur weil ich keine Krankmeldung vom Arzt bekommen habe? Irgendwas stimmt ja hier nicht.
Ja, dass dein Arzt und du den Unterschied zwischen angeordneter Quarantäne und AU nicht verstanden hat.
Zitat von: Spid in 15.04.2021 06:57
Die Auswahl des Dienstleisters obliegt ja Dir, so daß dessen mindere Güte auch Dein Risiko ist. Möglicherweise kannst Du Schadensersatz gegen Deinen Dienstleister erstreiten.
Ich würde ein entsprechendes Verfahren tatsächlich anstreben und den Arzt wechseln.
Hat das Gesundheitsamt, dich denn offiziell in Q geschickt?

Im Grunde ist der Sachverhalt ja der:
Du warst AU im Urlaub, kannst es aber dem AG nicht nachweisen/bzw. hast die Fristen versäumt dem AG dieses per AU nachzuweisen.
Wenn du im Urlaub in Q kommst, dann ist das halt Pech für einen persönlich.
In diesem Fall ist es Pech, dass du einer Arzthelferin geglaubt hast.

Lars73

Die Arzthelferin wird sagen, dass von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gesprochen wurde. Wie auch hier geschrieben wollte er eine Bestätigung der Erkrankung. Diese ist nicht die Rolle des Arztes. Da sieht es mit Schadensersatz schwierig aus.

Sascha92

Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.
Diese wurde offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet. Eine Bescheinigung nach der Quarantäne habe ich auch erhalten. Lt. Gesundheitsamt wäre diese Ersatz für eine Krankmeldung.

Lars73

Die Aussage hast du schriftlich und wurde genau so getroffen?

Spid

Was soll eine Krankmeldung sein? Maßgeblich ist - wie nun schon mehrfach und explizit ausgeführt - die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Eine Quarantäne hat mit Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun.

WasDennNun

Zitat von: Sascha92 in 15.04.2021 07:36
Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.
Diese wurde offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet. Eine Bescheinigung nach der Quarantäne habe ich auch erhalten. Lt. Gesundheitsamt wäre diese Ersatz für eine Krankmeldung.
Also keine AU. Und nur wenn du AU bist, dann bekommst du deinen Urlaub gutgeschrieben.
guckst du BUrlG §9
Die Bescheinigung sorgt ja nur dafür, dass du weiterhin dein Gehalt bekommst und nicht abgemahnt werden kannst wegen "Schwänzen" der Arbeite.
Also alles in Butter, doof gelaufen, dass du dir keine AU besorgt hast (weil du der irrigen Meinung warst, dass der Q-Schein dafür reicht und du dir nicht eine AU vom Arzt besorgt hast, weil du der Arzthelferin auf dem Leim gegangen bist, bzw. es dort ein Missverständnis gab) und sie rechtzeitig dem AG übermittelt hast.

Kaiser80

Ist §31 IFSG nicht die Regelung, die eine Arbeitsaufnahme verbietet? Mithin ist der AN doch Arbeitsunfähig, da es ihm untersagt wird? Da ich ja auch keine AN zu Homeoffice verpflichten könnte wäre die Anordnung zur Quarantäne schon eine Art Ersatz der AU. Da wäre halt der Gesetzgeber gefragt um solcherlei "blöd gelaufen" zu vermeiden; §9 Ergänzen und feddisch. Kann den Gedankengang des TE schon nachvollziehen.

Kat

Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.

Kaiser80

Zitat von: Kat in 15.04.2021 08:10
Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?

Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.

Spid

Warum sollte der Gesetzgeber derlei tun? Entgangene Urlaubsfreuden sind ein Problem des AN, der ja auch keinen Urlaub gutgeschrieben bekommt, weil sein Flug gecancelt wurde. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit - und hat mit einer behördlich angeordneten Quarantäne nichts zu tun.

Kat

Zitat von: Kaiser80 in 15.04.2021 08:13
Zitat von: Kat in 15.04.2021 08:10
Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?

Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.

Dann muss der Arzt Dich AU schreiben. Es kommt doch IMMER auf den Job an bei einer AU-Schreibung. Steardessen und Piloten werden bei einem Schnupfen AU geschrieben, weil sie dann nicht fliegen dürfen.

WasDennNun

Zitat von: Kaiser80 in 15.04.2021 08:13
Zitat von: Kat in 15.04.2021 08:10
Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?

Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.
Ja und wirst ja auch weiter bezahlt. Und ja: Den Gedankengang vom TE kann man verstehen.
Und ja: Dies könnte im BUrlG entsprechend ergänzt werden, wenn man will. Dann aber auch einen weiteren Zusatz:
Wenn eine Urlaubswarnung für mein Reiseziel vorliegt, oder ein Krieg dort ausbricht, ... möchte ich meinen Urlaub auch zurück haben.
Also wozu? Dem TE ist ja Urlaub "hops" gegangen, weil er sich eben nicht AU hat schreiben lassen, weil er sich eben nicht entsprechend des geltenden BUrlG verhalten hat.
Klassischer Fall von Dumm gelaufen.

Kaiser80

Zitat von: WasDennNun in 15.04.2021 09:15
Ja und wirst ja auch weiter bezahlt. Und ja: Den Gedankengang vom TE kann man verstehen.
Und ja: Dies könnte im BUrlG entsprechend ergänzt werden, wenn man will. Dann aber auch einen weiteren Zusatz:
Wenn eine Urlaubswarnung für mein Reiseziel vorliegt, oder ein Krieg dort ausbricht, ... möchte ich meinen Urlaub auch zurück haben.
Also wozu? Dem TE ist ja Urlaub "hops" gegangen, weil er sich eben nicht AU hat schreiben lassen, weil er sich eben nicht entsprechend des geltenden BUrlG verhalten hat.
Klassischer Fall von Dumm gelaufen.
Die rechtliche Sachlage ist ja klar.
Aber bei Urlaubswarnung, Krieg etc bestünde ja in der Theorie die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme (so sich die AVP einig sind). Dies tut sie bei der Q-Anordnung ja eben grundsätzlich nicht.