Autor Thema: Was passiert mit Urlaub wenn ich mich mit COVID 19 infiziert habe?  (Read 7868 times)

Falke007

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Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...

Nach allem was ich hier so gelesen habe, ist dir der Urlaub nicht gestrichen worden..

Sascha92

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Doch ist er da ich keine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt habe.
Ist schon irgendwie Sau dumm wenn man sich auf die Aussagen von Hausärzten und dann noch vom Gesundheitsamt verlässt, dann ist man wie in meinem Fall der Dumme. Warum sollte ich dann auch nochmal nachfragen das sie die Aussagen ja gedeckt hatten.

Lars73

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Wurde der Urlaub gestrichen oder gewährt? Du hattest laut deiner Schilderung Urlaub also wurde er nicht gestrichen!

Spid

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Doch ist er da ich keine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt habe.
Ist schon irgendwie Sau dumm wenn man sich auf die Aussagen von Hausärzten und dann noch vom Gesundheitsamt verlässt, dann ist man wie in meinem Fall der Dumme. Warum sollte ich dann auch nochmal nachfragen das sie die Aussagen ja gedeckt hatten.
Er ist nicht gestrichen worden. Ausweislich Deiner Schilderung ist er in Natur gewährt worden.

Falke007

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Doch ist er da ich keine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt habe.
Ist schon irgendwie Sau dumm wenn man sich auf die Aussagen von Hausärzten und dann noch vom Gesundheitsamt verlässt, dann ist man wie in meinem Fall der Dumme. Warum sollte ich dann auch nochmal nachfragen das sie die Aussagen ja gedeckt hatten.

So wie du erzählst - hast du Urlaub beantragt und genehmigt bekommen oder sehe ich das falsch?
Dann ist da doch auch nichts gestrichen worden. Die Erkrankung spielt da ja keine Rolle.

ExSoldat

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Die Erkrankung spielt da ja keine Rolle.

Genau das versteht er aber nicht (oder er will es nicht verstehen).

Stein

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Es ist doch gut, wenn du Urlaub hattest. So bekommst du 100% deines Gehalts bezahlt.

Wenn du in der Quarantäne krank bist und das dem Gesundheitsamt bei der Befragung mitgeteilt hast gilt folgendes:

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem IfSG besteht im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) angeordnete Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, gegen die direkt eine Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB. Weiterhin ist zu beachten, dass die Quarantäne ursächlich für den Verdienstausfall sein muss.

Das bedeutet, wenn du während der Quarantäne krank bist und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen kannst, und auch dem Gesundheitsamt bei der Befragung mitgeteilt hast, dass du Beschwerden hast, kann der Arbeitgeber keine Entschädigung für dich beantragen.
Denn dazu benötigt der Arbeitgeber von dir eine schriftliche Versicherung, dass während der Quarantäne keine Krankheit vorlag. Und das kannst du ja gar nicht schriftlich bestätigen, wenn du krank warst und den Arzt aufgesucht hattest.
Somit bist du zwar in Quarantäne aber ohne Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, da gleichzeitig krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das könnte zu keinem Entgeltanspruch für diesen Zeitraum führen und evtl. auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Somit bist du mit dem genommenen Urlaubstagen meiner persönlichen Meinung nach gut gefahren.

Falls ich falsch liege, bitte ich um einen Hinweis.
« Last Edit: 20.04.2021 20:43 von Stein »

Spid

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Inwiefern stünde eine Krankheit einer Quarantäne entgegen?

Stein

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Ich habe es schon editiert. Sorry, Spid.

WasDennNun

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Somit bist du mit dem genommenen Urlaubstagen meiner persönlichen Meinung nach gut gefahren.

Falls ich falsch liege, bitte ich um einen Hinweis.
Wenn man Krank ist in seinem Urlaub, dann kann man seinen Urlaub "stornieren" und "gutgeschrieben" bekommen.
Allerdings nur wenn man die Krankheit und AU dem AG unverzüglich vorlegt.
Das wurde vom TE versäumt, weil er sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlassen hat.
Gut gefahren ist somit nur der AG.

Sascha92

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Endlich einmal jemand der mein Problem versteht.

ExSoldat

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Das wurde vom TE versäumt, weil er sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlassen hat.

Das man sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlässt kann man aber nicht jemand anderem (hier: dem Arbeitgeber) vorwerfen. Das funktioniert im deutschen Rechtssystem nur, wenn man sich auf die (falsche) Aussage eines kundigen Dritten verlässt und selbst dann habe ich i.d.R. nur Ersatzansprüche gegen denjenigen, der mir die falsche Auskunft erteilt hat.

Der TE hat sich aber auf die Aussage einer Arzthelferin zu einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt verlassen. Und die Aussage des Gesundheitsamtes, dass die Quarantänebescheinigung die "Krankmeldung" ersetzt ist ja erstmal nicht falsch, denn Sie bewirkt ähnlich wie die "Krankmeldung", dass der AN nicht zur Arbeit erscheinen muss. Genauso wie bei jeder anderen "Krankmeldung" muss ich aber in der Folge zusätzlich noch nachweisen, dass ich auch Arbeitsunfähig war, wenn ich entsprechende Ansprüche (i.d.R. Lohnfortzahlung oder Krankengeld, hier das Gutschreiben des Urlaubs) geltend machen will.