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Keine Einstellung möglich, da nur 2 Jahre Berufsausbildung?

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maulwurf87:
Hallo zusammen,

ich habe mich bei einer Kommunalen Verwaltung als IT-Systemadministrator beworben. Die Stelle wird mit E10 bewertet. Erfahrungen im IT Bereich habe ich mehr als genug und die IT-Abteilung würde mich auch gern zum Vorstellungsgespräch einladen. Aber leider macht mir die Personalabteilung einen Strich durch die Rechnung.
Ich habe eine 2 Jährige IHK Berufsausbildung als Fachkraft für Metalltechnik gemacht. Später bin ich per Zufall in die IT Welt reingekommen und habe bei vorherigen Firmen auch in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt. Nun sagt aber die Personalabteilung, dass sie mich zwar gerne einladen würden aber eine Einstellung wäre nicht möglich, weil ich keine 3 Jährige Ausbildung habe, weder im IT Bereich noch woanders. Die Personalabteilung sagt sie könnten mich wenn dann nur mit E4 einstellen, mehr wäre nicht drin. Jetzt habe ich aber in einem Dokument des BVA gelesen, dass im IT Bereich bei einer E10 Stelle auf E9c herunter gestuft wird wenn man nicht über die nötige Ausbildung oder Studium verfügt, aber die nötigen Fachkenntnisse vorhanden sind.

Kennt sich hier jemand aus? Oder hat noch jemand Tipps hierzu?

Gruß

Spid:
Einstellungsvoraussetzungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand. Sie werden von den AG selbst festgelegt.

Organisator:

--- Zitat von: maulwurf87 am 15.04.2021 18:38 ---Kennt sich hier jemand aus? Oder hat noch jemand Tipps hierzu?

--- End quote ---

Die von dir genannte Variante, bei fehlender Bildungsvoraussetzung eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert zu sein, entspricht den tarifvertraglichen Möglichkeiten. Wenn der Arbeitgeber aber andere Einstellungsvoraussetzungen (wie z.B. eine einschlägige Ausbildung) formuliert, ist er daran gebunden und Bewerber ohne diese Voraussetzung gehen leer aus.

Ob es arbeitgeberseitig sinnvoll ist so zu handeln mag dahingestellt sein, zulässig ist es allemal.

maulwurf87:
Danke für Eure Antworten. Die Personalabteilung hat aber explizit gemeint es läge am TVöD, dieser würde eine Einstellung bei mir über E4 nicht zulassen.

Spid:
Der TVÖD trifft zur Einstellung keine Regelung.

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