Autor Thema: Keine Einstellung möglich, da nur 2 Jahre Berufsausbildung?  (Read 3092 times)

maulwurf87

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Hallo zusammen,

ich habe mich bei einer Kommunalen Verwaltung als IT-Systemadministrator beworben. Die Stelle wird mit E10 bewertet. Erfahrungen im IT Bereich habe ich mehr als genug und die IT-Abteilung würde mich auch gern zum Vorstellungsgespräch einladen. Aber leider macht mir die Personalabteilung einen Strich durch die Rechnung.
Ich habe eine 2 Jährige IHK Berufsausbildung als Fachkraft für Metalltechnik gemacht. Später bin ich per Zufall in die IT Welt reingekommen und habe bei vorherigen Firmen auch in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt. Nun sagt aber die Personalabteilung, dass sie mich zwar gerne einladen würden aber eine Einstellung wäre nicht möglich, weil ich keine 3 Jährige Ausbildung habe, weder im IT Bereich noch woanders. Die Personalabteilung sagt sie könnten mich wenn dann nur mit E4 einstellen, mehr wäre nicht drin. Jetzt habe ich aber in einem Dokument des BVA gelesen, dass im IT Bereich bei einer E10 Stelle auf E9c herunter gestuft wird wenn man nicht über die nötige Ausbildung oder Studium verfügt, aber die nötigen Fachkenntnisse vorhanden sind.

Kennt sich hier jemand aus? Oder hat noch jemand Tipps hierzu?

Gruß

Spid

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Einstellungsvoraussetzungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand. Sie werden von den AG selbst festgelegt.

Organisator

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Kennt sich hier jemand aus? Oder hat noch jemand Tipps hierzu?

Die von dir genannte Variante, bei fehlender Bildungsvoraussetzung eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert zu sein, entspricht den tarifvertraglichen Möglichkeiten. Wenn der Arbeitgeber aber andere Einstellungsvoraussetzungen (wie z.B. eine einschlägige Ausbildung) formuliert, ist er daran gebunden und Bewerber ohne diese Voraussetzung gehen leer aus.

Ob es arbeitgeberseitig sinnvoll ist so zu handeln mag dahingestellt sein, zulässig ist es allemal.

maulwurf87

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Danke für Eure Antworten. Die Personalabteilung hat aber explizit gemeint es läge am TVöD, dieser würde eine Einstellung bei mir über E4 nicht zulassen.

Spid

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Der TVÖD trifft zur Einstellung keine Regelung.

WasDennNun

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Danke für Eure Antworten. Die Personalabteilung hat aber explizit gemeint es läge am TVöD, dieser würde eine Einstellung bei mir über E4 nicht zulassen.
Dann lügen die Personen, sind unwissend oder unfähig.

Lasse dich einladen und gewinne das Bewerbungsverfahren.
Wenn du den Job willst, dann sollen sie dich einstellen, dir entsprechende Aufgaben übertragen und du klagst dir das korrekte Entgelt via Eingruppierungsfeststellungsklage ein (zur Not nach Probezeit)

maulwurf87

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Genauer gesagt wurde es so formuliert, das Ergebnis ist aber das selbe: „Wir könnten Sie zwar einstellen, dann aber nur mit E4, weil Sie nur eine 2 Jährige Ausbildung haben, würde es laut TVöD nicht anders möglich sein.“

Spid

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Das ist unzutreffend.

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Dann lügen die Personen, sind unwissend oder unfähig.

maulwurf87

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Danke für eure Hilfe. Dann muss ich der Personalabteilung das irgendwie erklären. Ist nicht so einfach. Die sitzen am längerem Hebel, besonders wenn man noch nicht eingestellt ist.

RsQ

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Lasse dich einladen und gewinne das Bewerbungsverfahren.
Wenn du den Job willst, dann sollen sie dich einstellen, dir entsprechende Aufgaben übertragen und du klagst dir das korrekte Entgelt via Eingruppierungsfeststellungsklage ein (zur Not nach Probezeit)

Wir kennen die Ausschreibung nicht. Aber wenn dort bspw. eine einschlägige Berufsausbildung gefordert wird, für die "Fachkraft für Metalltechnik" nicht zutrifft, dann DARF der TE doch gar nicht eingestellt werden?! Dann sollte die Fachabteilung mit der Personalabteilung reden, die Ausschreibungen (künftig) weiter zu fassen, bspw. mit "... oder vergleichbare Berufserfahrung".

ike

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Wenn eine Personalabteilung derart inkompetente Aussagen macht (was sehr häufig vorkommt, nicht nur im Ö.D.) würde ich ganz die Finger davon lassen.
Sprich: die haben eh keinen Bock auf Dich und Du würdest - wenn überhaupt - die Probezeit eh nicht bestehen und hast evtl. ein bisher attrakives Arbeitsverhältnis versemmelt - und im Lebenslauf schaut es auch nicht gut aus.