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Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter

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Gsomer:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2021 08:47 ---...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

--- End quote ---

Wäre es da nicht sinnvoller die angesparte Rente vorab auszahlen zu lassen? Falls der Rentenanspruch verfallen sollte.

Lars73:
Das ist bei der Beschäftigungsdauer nicht möglich.

Organisator:

--- Zitat von: Gsomer am 16.04.2021 09:54 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 16.04.2021 08:47 ---...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

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Wäre es da nicht sinnvoller die angesparte Rente vorab auszahlen zu lassen? Falls der Rentenanspruch verfallen sollte.

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Ab fünf Jahren Beitragszahlung (60 Pflichtbeiträge) besteht ein Rentenanspruch der nicht verfällt. Insofern ist eine Auszahlung (der Beiträge) nicht möglich.

Isie:
Beim Zusammentreffen von Rente und Pension wird die Rente in voller Höhe gezahlt, aber die Pension wird gekürzt, wenn beides zusammen die Höchstgrenze überschreitet.

bgler:
Ist Spids Comupter kaputt oder wo bleibt der Hinweis darauf, dass der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung dazu trifft :o

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