Autor Thema: Höhergruppierung E7 in 9a  (Read 1657 times)

Uni1606

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Höhergruppierung E7 in 9a
« am: 16.04.2021 08:01 »
Liebes Forum,

ich brauche wie die meisten hier eine Antwort auf meine Unwissenheit.
Da mir auch unser Personalrat nicht gleich weiter helfen konnte, frage ich jetzt hier.

Ich soll nun von der E7/5 in die E9a/3  Hochgruppiert werden. Entgeltordnung (15.2 Fallgruppe 2)
Somit bekomme ich einen Garantiebeitrag von 180€ der aber meines Wissens gedeckelt ist mit der 9a/4.
Nun kommt noch die Entgeltgruppenzulage der Anlage F Abschnitt 1 Nummer 2 hinzu.

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2)

Meine Frage lautet nun, wird die Zulage mit dem Garantiebeitrag verrechnet bedeutet also die Decklung bei 9a/4 bleibt oder wird dieser zusätzlich gezahlt ?
Heißt Entgelt durch Garantiebeitrag der 9a/4 plus Zulage

Ich hoffe es ist verständlich .-)
Vielen Dank schon mal für paar Infos.




Spid

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Antw:Höhergruppierung E7 in 9a
« Antwort #1 am: 16.04.2021 08:32 »
Der Garantiebetrag ist auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt, die Summe aus dem Entgelt der E7/5 und dem Garantiebetrag dürfte also das Tabellenentgelt der E9a/5 plus Entgeltgruppenzulage nicht übersteigen. Die Errechnung des Unterschiedbetrages erfolgt nämlich unter Hinzuziehung einer zustehenden Entgeltgruppenzulage. Im vorliegenden Fall ist - sofern bisher keine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach §9 oder §17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-L zusteht - der Unterschiedsbetrag durch Subtraktion des Tabellenentgelts der E7/5 von der Summe aus dem Tabellenentgelt der E9a/3 und der Entgeltgruppenzulage zu ermitteln: 3326,44€+156,79€-3295,75€=187,48€. 187,48€ ist mehr als 180€. Es steht kein Garantiebetrag zu.

Uni1606

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Antw:Höhergruppierung E7 in 9a
« Antwort #2 am: 16.04.2021 08:40 »
Vielen Dank für die Ausführliche und schnelle Anwort  ;)