Hallo in die Runde,
kann mir jemand weiterhelfen und erklären, was dieser Passus bedeutet?
“Maßgeblich ist allerdings nicht, wie die Tätigkeit im vorherigen Arbeitsverhältnis formal tatsächlich bewertet worden ist, sondern wie sie entgeltrechtlich zutreffend zu bewerten war” BAG vom 24.10.13 - 6 AZR 964/11- ZTR 2014,80)
Geht um ob eine Tätigkeit, die laut Arbeitszeugnis sehr identisch mit der neuen Tätigkeit ist, jedoch von der Eingruppierung darunter liegt. Ist dies nicht damit begründbar, dass die auszuübende Tätigkeit im Sachbearbeiterbereich bei zwei unterschiedlichen Kommunen fast nie 100% gleich ist (organisatorisch) und demzufolge auch Unterschiede in der Eingruppierung möglich sind?! Die Kernfrage ist, ob man es einschlägig ist, wenn es inhaltlich laut Zeugnis überein passt? Ob dies nach Definition reichen würde inkl. der o.g. Begründung...
Danke im Voraus!
Liebe Grüße