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Einschlägige Berufserfahrung

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LernenfuersLeben:
Hallo in die Runde,

kann mir jemand weiterhelfen und erklären, was dieser Passus bedeutet?

“Maßgeblich ist allerdings nicht, wie die Tätigkeit im vorherigen Arbeitsverhältnis formal tatsächlich bewertet worden ist, sondern wie sie entgeltrechtlich zutreffend zu bewerten war” BAG vom 24.10.13 - 6 AZR 964/11- ZTR 2014,80)

Geht um ob eine Tätigkeit, die laut Arbeitszeugnis sehr identisch mit der neuen Tätigkeit ist, jedoch von der Eingruppierung darunter liegt. Ist dies nicht damit begründbar, dass die auszuübende Tätigkeit im Sachbearbeiterbereich bei zwei unterschiedlichen Kommunen fast nie 100% gleich ist (organisatorisch) und demzufolge auch Unterschiede in der Eingruppierung möglich sind?! Die Kernfrage ist, ob man es einschlägig ist, wenn es inhaltlich laut Zeugnis überein passt? Ob dies nach Definition reichen würde inkl. der o.g. Begründung...

Danke im Voraus!

Liebe Grüße

Spid:
Besteht denn Anlaß zu der Vermutung eines Eingruppierungsirrtums beim alten Arbeitgeber?

LernenfuersLeben:
Also ist mit dem von mir zitierten Abschnitt vom BAG der Bewertungsirrtum vom vorherigen AG gemeint?

Mit dem heutigen Wissen, kann ich sagen, dass die Arbeitsvorgänge damals nicht korrekt gebildet wurden, inwiefern dann die gleiche EG der neuen Tätigkeit, sprich die damalige auszuübende Tätigkeit gleich eingruppiert ist, ist schwer zu beurteilen... Muss man eigentlich die EG offenlegen, wenn das Zeugnis vorliegt? Schlussendlich ist es ja eben nur eine Rechtsmeinung, wobei alter, aber auch neuer AG irren könnten. Wie wäre jemand aus der freien Wirtschaft zu beurteilen, bei dem ein solches System nicht vorhanden ist? Wäre mal interessant, wie da die Vergleichbarkeit der Tätigkeit hergestellt wird.

LG

Spid:
Damit ist ein Eingruppierungsirrtum gemeint. Innersystemisch kann grundsätzlich auf die Eingruppierung abgestellt werden, was es einfacher macht.

Organisator:
Unabhängig von den juristischen Feinheiten hinsichtlich der einschlägigen Berufserfahrung
Wenn ich mir einen neuen Arbeitgeber suche und dieser mit mir anfängt hinsichtlich der -nicht vorhandenen- einschlägigen Berufserfahrung zu diskutieren und nicht darauf kommt, solche Zeiten als förderlich zu betrachten, dann ists wohl der falsche Arbeitgeber.

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