Autor Thema: [NW] Landesbeamte Qualifizierungsaufstieg 1.2 (ehm. mD) nach 2.1 (ehm. gD) (NW)  (Read 1341 times)

Jeba

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Hallo Zusammen,

ich würde gerne so zeitnah wie möglich den Qualifizierungsaufstieg (von 1.2 nach 2.2) als Landesbeamtin in NRW machen.

Die Voraussetzungen sehen wie folgt aus:
Die Zulassung zur Qualifizierung gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 LVO i.V.m. § 1 VOQualiASt kann beantragen,
•   wem seit mindestens zwei Jahren mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 verliehen ist
oder
•   wem ein Amt der Besoldungsgruppe A 8 verliehen ist und wer seit mindestens zwei Jahren die Aufgaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 9 wahrnimmt
und
•   wer bei der letzten aktuellen Beurteilung in der Besoldungsgruppe A 8 das Gesamturteil „hervorragend“ oder „sehr gut“ oder in der Besoldungsgruppe A 9 das Gesamturteil „hervorragend“, „sehr gut“, „gut“, „vollbefriedigend“ oder „befriedigend“ erhalten hat.

Die unterstrichenen Punkte würden meine Voraussetzungen sein.
Die Aufgaben von A9 übe ich seit mehreren Jahren aus.
Ich habe mir ausgerechnet, dass die Beförderung nach A8 wahrscheinlich in den nächsten 2 Monaten sein wird.

Des Weiteren benötigt man noch eine entsprechende Beurteilung (BU) in der Besoldungsgruppe A8.

Hier stellt sich mir die Frage, ob es möglich wäre, dieses Jahr noch eine Beurteilung in A8 zu bekommen (sobald ich nach A8 befördert worden bin), sodass ich vielleicht in bereits 2022 den Qualifizierungsaufstieg beginnen könnte? Gibt es vielleicht sowas wie eine außerordentliche oder Sonder-Beurteilung o.ä.? Hat da jemand eine Idee?

(Mein regulärer BU-Stichtag wäre sonst erst am 31.12.2022 und der Aufstieg ginge dann frühestens in 2023)

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!

Liebe Grüße
Lisa
« Last Edit: 18.04.2021 03:56 von Admin2 »