Autor Thema: Höhergruppierung nach Masterabschluss  (Read 6177 times)

Chirori

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Höhergruppierung nach Masterabschluss
« am: 16.04.2021 13:06 »
Hallo,

ich bin neu hier und habe eventuell die Chance eine Stelle mit E10 im TV-H zu bekommen. Jedoch mache ich im Moment meinen Master und da habe ich mich gefragt, ob nach der Einstellung eine Höhergruppierung aufgrund meines Abschlusses möglich ist. Wie könnte man das mit dem Arbeitgeber vereinbaren ?
Danke schon einmal für die Antworten.

LG

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #1 am: 16.04.2021 13:10 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

MrsBrain

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #2 am: 16.04.2021 13:20 »
Du kannst nur höhergruppiert werden, wenn du dann auch von deinem Arbeitgeber andere (höherwertigere) Tätigkeiten übertragen bekommst.
Dazu ist der AG allerdings nicht verpflichtet!

Du kannst theoretisch auch mit einem Dr.-Titel Aufgaben nach E10 machen und bekommst dann auch nur E10 ausgezahlt.

Du solltest auf jeden Fall vor Vertragsabschluss, das Thema ansprechen, Du könntest probieren, eine Nebenabrede zum Vertrag abzuschließen. Ich schätze deine Chancen dazu allerdings eher schlecht ein


BüroLurchNRW

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #3 am: 16.04.2021 13:30 »
Also hier im Hause kenne ich einige mit einem Masterabschluss die auf E10/A10 oder wenn sie Glück haben E11/A11 Stellen sitzen.
Wie Spid schon sagte müssten dir höherwertige Aufgaben übertragen werden oder aber du musst dich auf eine andere Stelle bewerben, die dann z.B. mit E11 oder E12 bewertet ist.
Für einige rentiert sich so ein nebenberuflicher Master nie oder erst nach einer Weile. Man muss da im besten Fall einen Förderer haben, der dich da auch unterstützt und auch eine gewisse Flexibilität mitbringen. Ein Bekannter hat auch seit 2 Jahren den Master und ist inzwischen Teamleiter mit E11, aber wird wohl darüber auch in den nächsten 15-20 Jahren nicht hinaus kommen, da er sich nur intern bewerben will und da sind die Stellen ab E12  mehr als rar.
Einfacher ist es tatsächlich den Master vorher zu machen und dann direkt auf die Wunschstelle mit dem entsprechenden Gehalt zu gehen.

Chirori

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #4 am: 16.04.2021 13:36 »
Ich bin Berufsanfängerin leider. Habe mich auch auf eine E13 Stelle beworben, wurde jedoch aufgrund des fehlenden Zeugnisses abgelehnt direkt.

Das einzige was mir bleibt, ist da abzusagen und auf eine höhere Stelle in der Hoffnung auf eine Zusage zu bewerben oder diese Stelle annehmen und nachfragen ob ich höherwertige Tätigkeiten übernehmen kann und somit höhergruppiert zu werden. Denke aber, dass es nicht direkt möglich ist. Bin grad auch hin und her am überlegen. Nicht das ich am Ende keinen Job habe und arbeitslos bin. Das ist mein Problem im Moment.

ExSoldat

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #5 am: 16.04.2021 13:42 »
Warum nicht die Stelle nehmen und wenn der Master fertig ist, auf Stellen bewerben, für die Tätigkeiten, die zu E13 führen übertragen werden und bei einer Zusage wechseln?

Wann ist denn der Master fertig?

MrsBrain

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #6 am: 16.04.2021 13:44 »
Es wäre noch hilfreich zu wissen, in welchem Tätigkeitsbereich du beschäftigt bist/sein willst?

- Verwaltung ?
- technische Beschäftigte:r
- wissenschaftlicher Mitarbeiter:in?

Und welchen Master machst du momentan?

Chirori

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #7 am: 16.04.2021 13:50 »
Warum nicht die Stelle nehmen und wenn der Master fertig ist, auf Stellen bewerben, für die Tätigkeiten, die zu E13 führen übertragen werden und bei einer Zusage wechseln?

Wann ist denn der Master fertig?

Ja das ist möglich, das wäre eine Alternative. Wollte da allerdings keinen schlechten Eindruck hinterlassen und direkt kündigen :-[ . Außerdem ist der Arbeitgeber in der Nähe und ich weiß ja nicht ob es direkt woanders wieder klappt.
In ca. 2 Monaten bin ich fertig.

Chirori

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #8 am: 16.04.2021 13:52 »
Es wäre noch hilfreich zu wissen, in welchem Tätigkeitsbereich du beschäftigt bist/sein willst?

- Verwaltung ?
- technische Beschäftigte:r
- wissenschaftlicher Mitarbeiter:in?

Und welchen Master machst du momentan?

Die E10 Stelle ist als technische/r Sachbearbeiter/in. Will aber gerne in Zukunft als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in arbeiten.

Im Bereich Umwelt mache ich meinen Master.

ExSoldat

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #9 am: 16.04.2021 14:21 »
Wollte da allerdings keinen schlechten Eindruck hinterlassen und direkt kündigen :-[ .

Und? Wenn du einen anderen Job hast kann dir das doch egal sein.

In ca. 2 Monaten bin ich fertig.

Na dann kannst du ja direkt anfangen dich zu bewerben. Auswahlverfahren bei vielen öffentlichen Arbeitgebern sind ja nicht unbedingt dafür bekannt, dass sie zügig abgeschlossen werden. Und mit dem Hinweis wann du deinen Abschluss voraussichtlich hast (ggf. untermauert durch Dokumente, die den aktuellen Fortschritt aufzeigen), sollte es i.d.R. auch nicht dazu kommen, dass du sofort aussortiert wirst.

MrsBrain

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #10 am: 16.04.2021 14:25 »
Ich arbeite im Wissenschaftsbereich und würde dir folgenden Tipp geben:

Bewirb dich weiterhin auf wissenschaftliche Mitarbeiter Stellen (ausgeschrieben mit E13), dann wirst du solange der Master nicht vorliegt in E12 eingruppiert. Sobald der Master vorliegt, erfolgt eine rückwirkende Korrektur zu E13.

Meiner Erfahrung nach, ist es schwieriger sich aus einer Sachbearbeiter-Stelle auf eine E13 Stelle zu bewerben. Nach dem Motto 1x Sachbearbeiter immer Sachbearbeiter. Im übrigen ist die Besetzung einer technischen Sachbearbeiter Stelle mit E13 als Berufsanfänger vielleicht in Einzelfällen möglich, aber doch wohl eher äußerst unwahrscheinlich.

ExSoldat

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #11 am: 16.04.2021 14:35 »
Meiner Erfahrung nach, ist es schwieriger sich aus einer Sachbearbeiter-Stelle auf eine E13 Stelle zu bewerben. Nach dem Motto 1x Sachbearbeiter immer Sachbearbeiter.

Warum denn das? Grade mit der Begründung "Ich war mit dem Studium noch nicht fertig, hab etwas gemacht was meinem Ausbildungsstand entsprach um Geld zu verdienen und jetzt möchte ich das machen, was zu meinem neuen Ausbildungsstand passt und wofür ich mich interessiere" wird da wohl kaum einer komische Fragen stellen. Es sei denn natürlich, man bewirbt sich auf eine Stelle beim gleichen Arbeitgeber, der könnte das durchaus kritisch beäugen, wenn man von vorneherein wusste, dass man eh so schnell wie möglich was anderes machen will. Aber sonst...

Im übrigen ist die Besetzung einer technischen Sachbearbeiter Stelle mit E13 als Berufsanfänger vielleicht in Einzelfällen möglich, aber doch wohl eher äußerst unwahrscheinlich.

Hab ich was übersehen, es geht doch grade darum, dass die Sachbearbeiter-Stelle zu E10 führt?!

Chirori

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #12 am: 16.04.2021 15:00 »
Ich arbeite im Wissenschaftsbereich und würde dir folgenden Tipp geben:

Bewirb dich weiterhin auf wissenschaftliche Mitarbeiter Stellen (ausgeschrieben mit E13), dann wirst du solange der Master nicht vorliegt in E12 eingruppiert. Sobald der Master vorliegt, erfolgt eine rückwirkende Korrektur zu E13.


Ist das wirklich ? In Hessen scheint es anders zu sein - laut Personalerin. Bei meiner Rückfrage meinte sie, ich wäre aufgrund meines fehlenden Masterzeugnisses direkt aussortiert worden.
Würde natürlich klagen wenn es rechtlich falsch war. Ich hatte ja nicht mal die Chance bei der E13 Stelle vorzustellen obwohl die jetzige E10 Stelle im gleichen Betrieb im gleichen Thema und Team ist, nur als Sachbearbeiter. Und da wurde ich auf einmal eingeladen. An meinem fachlichen Wissen liegt es ja anscheinend dann nicht.

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #13 am: 16.04.2021 15:03 »
Das hängt von der Ausschreibung ab. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht berücksichtigt werden.

ExSoldat

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Antw:Höhergruppierung nach Masterabschluss
« Antwort #14 am: 16.04.2021 15:07 »
Das hängt von der Ausschreibung ab. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf nicht berücksichtigt werden.

Wie ist das eigentlich, wenn die Voraussetzung zum Einstellungsdatum (voraussichtlich) vorliegen wird? Ist dann der Einstellungstermin ausschlaggebend oder der Zustand zum Zeitpunkt der Bewerbung?