Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?
Ja, aber es wäre weniger witzig.
Zur Sache:
Der Personalrat hat seine Zustimmung begründet verweigert. Die Ablehnung
könnte nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BPersVG zu recht erfolgt sein, dafür müsste man mehr über den Arbeitgeber und z.B. über die für diesen geltenden Richtlinien im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG wissen. Da keine Einigung erreicht wurde, kann jetzt gem. § 60 BPersVG zunächst das sog. Stufen- und dann das sog. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.