Autor Thema: Personalrat und Bewerbung  (Read 3836 times)

Canin

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Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #15 am: 16.04.2021 14:35 »
Gab es eine interne Ausschreibung? Was stand als Voraussetzung in der Ausschreibung?

Es gab eine interne und eine externe Ausschreibung, mit allen dafür relevanten Abschlüssen und vergleichbaren Bildungsabschlüssen.

Canin

  • Gast
Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #16 am: 16.04.2021 14:36 »
Ich beziehe mich auf die jeweils zutreffende Rechtsquelle - ich stelle in diesem thematisch begrenzten Unterforum aber weder Fragen zur GewO noch zu einem PersVG noch zu leckeren Kochrezepten, obwohl es mit Sicherheit jemanden gibt, der sich damit auskennt. Die sachbezogene Antwort gab es direkt in meiner ersten Antwort, die themenfremde Platzierung ist Dein Versagen.

Dein Versagen wiederum ist die Annahme, dass ich auf eine Antwort von dir warte. Die Frage hätte ich sonst im Spid-Unterforum gestellt.

Spid

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Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #17 am: 16.04.2021 14:38 »
Ich habe eine solche Annahme nicht getätigt, da mir völlig egal ist, was Du erwartest oder möchtest.

Canin

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Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #18 am: 16.04.2021 14:41 »
Es ist dir nicht egal, weil du dich auf deine direkte erste Antwort beziehst und sie als sachbezogen bezeichnest.

ExSoldat

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Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #19 am: 16.04.2021 14:47 »
Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?

Ja, aber es wäre weniger witzig.

Zur Sache:
Der Personalrat hat seine Zustimmung begründet verweigert. Die Ablehnung könnte nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BPersVG zu recht erfolgt sein, dafür müsste man mehr über den Arbeitgeber und z.B. über die für diesen geltenden Richtlinien im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG wissen. Da keine Einigung erreicht wurde, kann jetzt gem. § 60 BPersVG zunächst das sog. Stufen- und dann das sog. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.

Canin

  • Gast
Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #20 am: 16.04.2021 14:50 »
Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?

Ja, aber es wäre weniger witzig.

Zur Sache:
Der Personalrat hat seine Zustimmung begründet verweigert. Die Ablehnung könnte nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BPersVG zu recht erfolgt sein, dafür müsste man mehr über den Arbeitgeber und z.B. über die für diesen geltenden Richtlinien im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG wissen. Da keine Einigung erreicht wurde, kann jetzt gem. § 60 BPersVG zunächst das sog. Stufen- und dann das sog. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.

Ich danke dir für diese hilfreiche Antwort!

Spid

  • Gast
Antw:Personalrat und Bewerbung
« Antwort #21 am: 16.04.2021 14:56 »
Es ist dir nicht egal, weil du dich auf deine direkte erste Antwort beziehst und sie als sachbezogen bezeichnest.

Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß?